Gericht Autorennen mit Teslas auf dem Ostring? Prozess beginnt

Hilden · Raser auf guter Mission? Zwei Männer, die sich im vergangenen Jahr zwei kurze Autorennen auf dem Hildener Ostring geliefert haben, stehen seit heute vor Gericht.

 In Langenfeld stehen zwei Tesla-Fahrer vor Gericht.

In Langenfeld stehen zwei Tesla-Fahrer vor Gericht.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Die Geschichte ist so skurril, dass man sie eher bei „Richter Alexander Hold“ im Nachmittagsprogramm eines Privatsenders vermuten würde, als auf der Anklagebank im Langenfelder Amtsgericht.

Da werden zwei gestandene, beruflich erfolgreiche Männer, ein IT-Fachmann, Anfang 40, der andere Anfang 50, selbstständiger Unternehmer mit Firmenhauptsitz in Hilden, angeklagt, sich illegale Autorennen mit unterschiedlich alten Modellen des Elektrofahrzeugherstellers Tesla geliefert zu haben.

Dass es zu dieser Anklage überhaupt kommen konnte, liegt daran, dass einer der beiden Angeklagten anschließend ein Video dieser kurzen Fahrten bei Youtube veröffentlichte. Aber nicht etwa, um „auf dicke Hose“ zu machen, sondern um Image und Ruf von Elektrofahrzeugen in eine sportlichere, fahrspaßige Richtung zu lenken. Beide hätten sich schon lange für Nachhaltigkeit ausgesprochen und für Elektromobilität eingesetzt, entweder über besagten Youtube Kanal oder auch in Form von Texten, die in Fachzeitschriften erschienen sind.

An einem sonnigen Frühlingstag hatten sich die Angeklagten getroffen, beide sind bereits seit Jahren Teslabesitzer. Der Jüngere fuhr an diesem Tag aber einen Ersatzwerkstattwagen, das neue Modell, einen Tesla P90D, man einigte sich spontan auf eine Wettfahrt, „um mal zu visualisieren, welche Fortschritte die Technologie so gemacht hat“.

Zu keinem Zeitpunkt habe man andere Verkehrsteilnehmer gefährden wollen und daher bewusst das rund einen Kilometer lange Stück Ostring, kurz nach der Auffahrt von der Walder Straße aus, gewählt. Das Original-Video wurde zur Beweisführung den Anwesenden im Gerichtssaal (darunter auch eine Schulklasse) vorgespielt, es zeigt zwei fröhliche und begeisterte Männer, die nebeneinander stehend auf den richtigen Moment warten, um endlich zu starten, erst als kein anders Auto weit und breit mehr in Sicht ist, geben sie Gas, wiederholen das Ganze, beide Male liegt der P90D vorne.

Die beiden Anwälte plädieren auf Einstellung des Verfahrens gegen empfindliche Geldstrafen, Richter Martin Bösen signalisiert, dass er zu einer solchen Regelung durchaus bereit ist. „Da sehe ich tatsächlich jede Drogen- oder Alkoholfahrt mit 1,3 Promille als gefährlicher an, ich denke nicht, dass man das als Kriminalitätsstraftat nach dem neuen Paragraph 315d einordnen kann, der wegen der Raserzene etwa auf dem Kölner Ring geändert wurde“. Demnach werden illegale Autorennen seit Oktober 2017 nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat geahndet.

Obwohl beide Angeklagte sich mehrfach für ihre Dummheit entschuldigen und ihnen ihr Verhalten sichtlich peinlich ist („Ich muss jeden Tag den Spott meiner Frau über mich ergehen lassen“), zeigt die Staatsanwältin vorerst keine Gnade, einer Einstellung des Verfahrens stimmt sie nicht zu. Weil ihr aber auch die genauen Örtlichkeiten nicht bekannt sind, wird es am 18. April wird es daher eine Sichtung am Ostring geben.

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