Nach Irrfahrt einer 57-Jährigen Auto raste durch Hildener Fußgängerzone – Fahrerin wieder auf freiem Fuß

Hilden · Am Donnerstagabend war eine 57 Jahre alte Frau durch die Fußgängerzone gerast. Sie erwartet nun ein Verfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr.

 Die Polizei hat die Frau am Donnerstagabend festgenommen.

Die Polizei hat die Frau am Donnerstagabend festgenommen.

Foto: Tobias Dupke

Die am Donnerstagabend festgenommene 57 Jahre alte Hildener Autofahrerin, die durch die Fußgängerzone gerast war, ist einige Stunden später schon wieder freigelassen worden. Das bestätigte ein Polizeisprecher auf Nachfrage. Gegen sie werde nun wegen Nötigung im Straßenverkehr ermittelt, hieß es weiter. Es bleibt weiterhin unklar, warum sie gegen 18.30 Uhr mit quietschenden Reifen von der Mühlenstraße in die Mittelstraße gefahren ist. Dabei hat sie laut Zeugen mehrere Passanten gefährdet. Einige hätten zur Seite springen müssen, um nicht verletzt zu werden. Ein Vater hatte seine Tochter aus dem Weg gezogen, gerade noch rechtzeitig, wie er erklärte. Die Frau machte laut Polizei einen verwirrten Eindruck. Eine Amokfahrt wie in Trier schließt die Polizei offenbar aus, sonst wäre die Autofahrerin nicht wieder auf freiem Fuß. Die Ermittlungen laufen weiter.

Die Stadt hat unterdessen erklärt, warum die Zufahrt zur Fußgängerzone an diesem Punkt nicht gesperrt ist: „Im Vorfeld der Erneuerung der Polleranlagen hat sich die Feuerwehr dafür eingesetzt, dass die offenen Zufahrten über den Axlerhof sowie die Mühlenstraße beibehalten bleiben, um notwendige Rettungswege sicherzustellen“, erklärt Baudezernent Peter Stuhlträger. Bei dieser Entscheidung seien Erfahrungen berücksichtigt, die mit Fußgängerzonen gemacht worden seien, die vollständig mit Pollern gesperrt waren. „Rettungsfahrzeugen aus anderen Städten sollen im Einsatzfall ungehindert in die Fußgängerzone fahren können.“

Auf die Frage, ob die Stadt angesichts des Vorfalls am Donnerstag über eine Sperrung der Zufahrten nachdenkt, schreibt Stuhlträger: „Im Vorfeld der Installation der Polleranlage wurden intensive Abstimmungsgespräche zwischen Tiefbau- und Grünflächenamt, Feuerwehr und Ordnungsamt geführt, und der Stadtentwicklungsausschuss hat am 20. November 2019 auf Grundlage der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 66/161 den Umfang der Ausführung der Polleranlagen beschlossen.“ Das dürfte wohl „Nein“ bedeuten.

(tobi)
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