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Naturschützer fordern Aufklärung Eichen an der Villa Kalstert in Hilden gefällt

Hilden · Bürger haben sich gewundert und die Polizei gerufen. Die Stadt hat die Fällungen einiger Eichen aber offenbar genehmigt. Das sind die Gründe

 Bei den Fällungen am Waldhaus Kalstert sind Bäume mit einer Höhe von bis zu 20 Metern gefällt worden.

Bei den Fällungen am Waldhaus Kalstert sind Bäume mit einer Höhe von bis zu 20 Metern gefällt worden.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Für eine gewisse Aufregung haben am vergangenen Wochenende Baumfällarbeiten im Bereich der Villa Kalstert gesorgt. Eine Bürgerin rief offenbar die Polizei, weil sie fürchtete, dass dort illegal Bäume gefällt worden waren. Und Dieter Donner vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) wandte sich an die Stadt und forderte Aufklärung. „Ich erwarte entsprechende Überprüfung und Einleitung entsprechender notwendiger weiterer Maßnahmen“, schreibt Donner.

Die Villa selbst steht auf der Denkmalliste der Stadt. Der historische Baumbestand ist, anders als in der Beschlussvorlage 2018 zunächst vorgesehen, aber nicht Teil davon. Das teilt die Stadt auf Anfrage mit. Trotzdem unterliegen die Bäume am Kalstert 51 der Baumschutzsatzung der Stadt Hilden. Damit soll die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts gewährleistet werden, der Baumbestand soll artenreich bleiben und das Stadtklima soll verbessert werden. Außerdem sollen Naherholungsbereiche durch den Erhalt von Bäumen erhalten bleiben. So steht es in der Satzung.

Gefällt wurden die Eichen am Kalstert jetzt aber trotzdem. Insgesamt vier Bäume mit einer Höhe von 20 Metern und einem Stammumfang von 90 bis 100 Zentimetern. Nicht durch die Stadt, sondern den privaten Besitzer des Anwesens. Die Stadt allerdings erteilte die Fällgenehmigung. Laut Baumschutzsatzung ist es zwar „grundsätzlich verboten, geschützte Bäume zu entfernen, zu zerstören, zu schädigen oder ihren Aufbau wesentlich zu verändern“, es gibt allerdings Ausnahmen. Und die haben laut Stadt im vorliegenden Fall gegriffen.

„Gemäß § 6 Abs. 1 Buchstabe d sind Ausnahmen zu den Verboten des § 4 Baumschutzsatzung zu genehmigen, wenn der geschützte Baum krank ist und die Erhaltung auch unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses mit zumutbarem Aufwand nicht möglich ist“, so die Stadt. Zwei Eichen hätten sich weniger als vier Meter zu einem Wohngebäude befunden. Diese dürften laut Baumschutzsatzung auch ohne eine weitere Genehmigung der Stadt vom Eigentümer gefällt werden. Bei zwei weiteren Bäumen hat die Stadt die Fällung nach eigenen Angaben abgelehnt.

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