Hilden Grundschulen nehmen Anmeldungen entgegen

Hilden · Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2009 bis einschließlich 30. September 2010 geboren sind, werden zum 1. August 2016 schulpflichtig. Darauf weist das Schulamt hin und hat die Eltern angeschrieben. Für alle städtischen Grundschulen gelten als Anmeldtermine: Donnerstag, 22. Oktober, von 14 bis 18 Uhr und Freitag, 23. Oktober, von 9 bis 12 Uhr. Bei der Anmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen bzw. vorzulegen: das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde, eine Sorgerechtsregelung, je nach persönlicher Situation (Scheidungsurteil, Negativattest oder die Urkunde zur Erklärung der gemeinsamen Sorge), das Anschreiben zur Schulanmeldung vom Amt für Jugend, Schule und Sport.

Schulanmeldung: Tipps für 2016
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Foto: AP, AP

Das Kind muss bei der Anmeldung dabei sein, da auch der Sprachstand überprüft wird. Alle Kinder, die nach dem 30. September 2010 geboren sind, können auf Wunsch der Eltern vorzeitig zum Schulbesuch an der gewünschten Grundschule angemeldet werden. Über die Schulreife entscheidet die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Fragen zur Schulanmeldung beantwortet Simone Heese vom Amt für Jugend, Schule und Sport, Tel: 02103 72-542.

(cis)
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