Hilden Allgemeine Regelung für Vergnügungsstätten

Hilden · Die Fraktion der BA/CDf strebt eine restriktive Handhabung der Ansiedlung von "Vergnügungsstätten" – von Spielhallen bis hin zu Bordellen – für das Stadtgebiet an. Schon heute weise Hilden im Vergleich zum Umland besonders viele Spielhallen aus.

Die Fraktion der BA/CDf strebt eine restriktive Handhabung der Ansiedlung von "Vergnügungsstätten" — von Spielhallen bis hin zu Bordellen — für das Stadtgebiet an. Schon heute weise Hilden im Vergleich zum Umland besonders viele Spielhallen aus.

Donnerstag hatte der Stadtentwicklungsausschuss in einer Sondersitzung dem Ansiedlungswunsch im Bereich der Gustav-Mahler-Straße widersprochen. Fraktionsmitglied Patrick Strösser betont, es solle vorausschauend entschieden werden, in welchen Teilen der Stadt entsprechende Ansiedlungen ermöglicht und wo sie ausgeschlossen werden sollen.

Die Verwaltung soll aufzeigen, in welchen Bereichen mit gültigen Bebauungsplänen welche Vergnügungsstätten zulässig sind, obwohl eine Ansiedlung nicht wünschenswert wäre.

(RP)
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