Hilden Ärger um Parkknöllchen

Hilden · Parker, die ihren Parkschein ablaufen lassen, fühlen sich ungerecht behandelt: Sie zahlen fünfmal so viel Strafe, wie jemand, der erst gar kein Ticket zieht. Das Vorgehen sei rechtens, sagt der zuständige Dezernent.

Der Anrufer ist empört: Neulich habe er etwa sechs Stunden auf dem öffentlichen Parkplatz an der Robert-Gies-Straße in Hilden geparkt — zu lange, zugegeben. Irgendwann am späten Nachmittag sei dann wohl eine Politesse vorbeigekommen und habe ihm ein Knöllchen verpasst: 25 Euro. Das könne doch wohl nicht wahr sein, oder? Normalerweise koste es doch nur fünf Euro, wenn man "erwischt" wird?

Meistens nur eine "Runde"

Der Hildener Rechtsanwalt Carsten Leske muss erst einmal den Bußgeldkatalog studieren. Er entschuldigt sich: "Knöllchen werden nur selten angefochten, weil die Beweise meist unstrittig sind." Ergebnis: Das Überschreiten der Höchstparkzeit wird nach der Dauer geahndet: Bis 30 Minuten fallen fünf Euro an, bis zu einer Stunde zehn Euro, bis zu zwei Stunden fünfzehn Euro, bis zu drei Stunden 20 Euro und darüber hinaus 25 Euro.

"Wenn eine Politesse einen abgelaufenen Parkschein vorfindet, kann sie sich ausrechnen, wie lange jemand schon da steht und gegebenenfalls 25 Euro aufschreiben. Wenn kein Ticket vorliegt, darf sie nur die geringstmögliche Parkdauer voraussetzen. Das macht fünf Euro." Wenn die Politesse nur einmal vorbei kommt, ist also der dreiste Parker, der erst gar kein Ticket gelöst hat, im Vorteil. Ist das rechtens?

Norbert Dannscheid, Erster Beigeordneter, bejaht das. "Es gibt Gerichtsurteile dazu. Das ist bundeseinheitlich so geregelt." Und er setzt noch einen drauf: "Unsere zehn Politessen starten am Rathaus und kommen in der Regel nur einmal an einem Parkplatz vorbei. Es kann allerdings sein, dass eine an einzelnen Plätzen, etwa nach ihrer Mittagspause und auf dem Rückweg zum Rathaus, ein zweites Mal vorbeikommt."

Theoretisch könne sie dann das Bußgeld erhöhen, weil es sich um ein Fortsetzungsdelikt handelt. Dann müsste auch der Dauerparker ohne Parkschein mehr bezahlen. Dannscheid widerspricht: "In der Regel passiert das nicht. Unsere Mitarbeiter gucken nicht gezielt noch einmal auf vorhandene Knöllchen an der Windschutzscheibe. Ich weiß aber, dass das zum Beispiel in Wuppertal eine entsprechende Dienstanweisung gibt."

Daraus könnte man jetzt schließen, dass die Chancen für Ticketverweigerer in Hilden gut stehen, mit fünf Euro davon zu kommen. Vergleichsweise brave Bürger, die zwar zahlen, aber nicht rechtzeitig zurückkommen, wären eindeutig im Nachteil.

So wie die Frau, die mit ihrem Kind zum Röntgen ins Krankenhaus fuhr und erst Stunden später, nach der OP der gebrochenen Hand, zum Auto zurückkehrte und ebenfalls 25 Euro Strafe zahlen musste. Norbert Dannscheid räumt ein: Das ist eine Frage von Glück oder Pech." Und was ist, wenn jemand nur einmal gezahlt hat, zwischendurch weg war und Stunden später mit dem alten Parkschein erwischt wird und 25 Euro zahlen soll? "Wenn er beweisen kann, dasser nicht die ganze Zeit dort gestanden hat, muss er weniger zahlen", verspricht Dannscheid. Und empfiehlt: "Fahren Sie am besten gleich ins Parkhaus. "

(RP/rl)
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