Hilden Ärger mit Verkehr in der Fußgängerzone

Hilden · Damit beschäftigt sich die Politik schon seit 14 Jahren. Am Mittwoch berät ein Fachausschuss über das Thema.

 Paket- und Lieferdienste sowie viele Handwerker haben Ausnahmegenehmigungen. Sie dürfen auch außerhalb der Lieferzeiten die Fußgängerzone befahren.

Paket- und Lieferdienste sowie viele Handwerker haben Ausnahmegenehmigungen. Sie dürfen auch außerhalb der Lieferzeiten die Fußgängerzone befahren.

Foto: Olaf Staschik

Die Fußgängerzone heißt so, weil dort Fußgänger gehen und keine Fahrzeuge fahren. Tun sie aber manchmal doch. Dann ernten die Fahrer schon mal böse Blicke, manche Fußgänger rufen auch nach dem Ordnungsamt. Auch die Politik lässt dieses Thema nicht kalt - und das schon seit 14 Jahren. Mittwoch steht es wieder einmal auf der Tagesordnung im Stadtentwicklungsausschuss. Die RP klärt die wichtigsten Fragen.

Dürfen Fahrzeuge gar nicht die Fußgängerzone befahren? Doch, das Ordnungsamt hat an den Eingängen Ladezeiten ausgeschildert. Montags bis freitags von 6 bis 10 und 18.30 bis 20 Uhr sowie samstags von 6 bis 9 Uhr darf die Fußgängerzone von Lieferanten befahren werden.

Man sieht aber auch außerhalb dieser Zeiten Fahrzeuge auf der Mittelstraße. Das ist richtig. Ordnungsamtsleiter Michael Siebert unterscheidet legale und illegale Einfahrten. Paketdienste, Geldtransporter, Taxis, Bäckereizulieferer oder Handwerker haben Ausnahmegenehmigungen. 139 hat das Ordnungsamt im vergangenen Jahr erteilt - gegen Gebühr. Siebert zählt die Gründe auf: "Hochzeiten 12, Ladevorgänge für Veranstaltungen 33, Montagearbeiten 29, Jahresgenehmigungen 10, Umzüge 45, Anwohner 10."

Wie häufig wird die Fußgängerzone illegal befahren? Pro Jahr werden deshalb rund 300 Verwarnungen a 35 Euro ausgesprochen, berichtet Siebert. Das Problem ist: Das Ordnungsamt ist nur für den ruhenden Verkehr zuständig. Wenn ein Auto durch die Innenstadt fährt, darf der städtische Ordnungsdienst nicht einschreiten. Das ist Sache der Polizei. Denn sie ist für den fließenden Verkehr zuständig. "Deshalb machen nur gemeinsame Kontrollen Sinn", betont Ordnungsdezernent Norbert Danscheidt. "Das hängt davon ab, wann die Polizei Zeit dafür hat."

Kann man die Fußgängerzone nicht besser absperren? In den vergangenen Jahren sind eine ganze Reihe von Zufahrten mit Polleranlagen versehen worden: Nove-Mesto-Platz, Markt-, Heiligen-, Bismarckstraße, Warrington-Platz, Schulstraße sowie das obere und untere Ende der Mittelstraße. Aktuell gibt es nur noch zwei offene Zufahrten: Robert-Gies-Straße/Warrington-Platz und Am Rathaus/Mühlenstraße.

Warum werden diese Zufahrten nicht auch noch abgesperrt? Feuerwehr, Rettungs- und Hilfsdienste raten davon dringend ab, erläutert Danscheidt. Jede einzelne Polleranlage hat unterschiedliche Schlüssel und Zugangskarten. Damit müsste jeder Rettungswagen und jedes Feuerwehrfahrzeug ausgestattet werden: nicht nur die aus Hilden, sondern für alle zehn Kreisstädte, weil die Retter sich gegenseitig unterstützen. Danscheidt: "Das ist nicht praktikabel und kostet im Notfall wertvolle Zeit." Auch das Ordnungsamt hält nichts davon, alle Zufahrten zur Innenstadt mit automatischen Sperren zu versehen. Das würde die Verwaltung der Ausnahmegenehmigungen enorm aufwendig machen, erläutert Siebert: "Die Antragsteller müssten persönlich erscheinen, sich einen der Pollerschlüssel oder -karten gegen Quittung und Abgabe eines Pfandes aushändigen lassen. Wir müssten auch die Rückgabe des Schlüssels sicherstellen."

Was schlägt die Verwaltung der Politik vor? Die vorhandenen Polleranlage werden repariert und funktionsfähig gehalten, erläutert Dezernent Norbert Danscheidt. Die beiden noch offenen Zufahrten zur Fußgängerzone werden nicht abgesperrt: "90 Prozent des Lieferverkehrs findet innerhalb der Ladezeit statt." Es werde auch weiter illegale Einfahrten in die Fußgängerzone geben. "Das müssen wir als notwendiges Übel hinnehmen." Die Kontrollen von Ordnungsamt und Polizei werden verstärkt: "Hierzu gibt es schon konkrete Gespräche mit der Polizei."

(RP)
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