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Haan Abwasserleitungen: Dichtheit neu prüfen

Düsseldorf · Der Haaner CDU-Landtagsabgeordnete Harald Giebels weist auf einen neuen Erlass des Landesumweltministeriums bezüglich der Dichtigkeitsprüfung für Abwasseranschlüsse hin. In diesem wird der Vollzug des § 61a des Landeswassergesetzes geregelt. Die Städte sollen nun bis zum Frühjahr 2011 kommunale Satzungen für die erstmalige Dichtheitsprüfung erlassen und in diesen detailliert technische Vorgaben und Fristen regeln.

Hierzu können sich die Städte einer zwischen dem Landesumweltministerium und dem Städte- und Gemeindebund abgestimmten Mustersatzung bedienen. Giebels hat den ministeriellen Erlass den Bürgermeistern der Städte Erkrath, Haan, Hilden und Mettmann übersandt. Als zulässige Art der Dichtheitsprüfung sei unter bestimmten Voraussetzungen nun neben den Wasser- und Luftdruckprüfungen auch eine TV-Inspektion ausdrücklich als ausreichend anerkannt.

Schutzgebieten Rechnung tragen

In Wasserschutzgebieten muss die Dichtheitsprüfung bis zum Jahr 2015 durchgeführt sein; jedoch sind die Städte diesbezüglich gehalten, diese Frist qualifiziert vorzuziehen, um dem besonderen Gefährdungspotential in den Schutzgebieten Rechnung zu tragen. Abweichend hiervon kann diese Frist außerhalb von Wasserschutzgebieten bis hin zum Ende des Jahres 2023 festgesetzt werden.

Giebels: "Der Nachweis über die Dichtheitsprüfung muss von einem Unternehmen durchgeführt werden, welches die Anforderungen an die Sachkunde für die Durchführung der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Landeswassergesetz (LWG) erfüllt; entsprechende Listen führen die Handwerkskammer und die IHK."

Die betroffenen Immobilieneigentümer könnten sich für eine bürgerfreundliche Beratung auch an ihre Stadt wenden, rät Giebels.

(RP)
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