Prozess Gericht will Haaner Raubopfer von der Polizei vorführen lassen

Haan · Es hätte der letzte Verhandlungstag sein sollen im Prozess gegen den 37-jährigen Haaner, der wegen der Mittäterschaft beim Überfall auf den Haaner Pensionär am Hermann-Löns-Weg im Mai 2017 angeklagt ist.

 Verhandelt wird im Landgericht Wuppertal.

Verhandelt wird im Landgericht Wuppertal.

Foto: dpa/Jan-Philipp Strobel

Seit Verhandlungsbeginn im vergangenen Herbst versucht das Gericht zu klären, welche Tatbeteiligung dem Angeklagten nachgewiesen werden kann. Er selbst behauptet, das Haus verlassen zu haben, als das Opfer nach Hause gekommen sei. Er habe mehr als drei Stunden auf der Terrasse gehockt, während zwei Mittäter den damals 83-Jährigen gefesselt, geknebelt und bedroht hätten. Am Ende saß das Opfer in Unterhose und mit einem Sack über dem Kopf auf seiner Terrasse, während das Haus  hinter ihm brannte.

Wer es angesteckt haben soll? Auch dazu gibt es unterschiedliche Antworten – je nachdem, wen man danach fragt. Ein bereits verurteilter Mittäter hatte behauptet, dass es der jetzt Angeklagte gewesen sei. Und nicht nur das: Der 37-Jährige habe keineswegs auf der Terrasse ausgeharrt, sondern vielmehr den Ton angegeben im Haus und sei auch die ganze Zeit über an den Misshandlungen des Opfers beteiligt gewesen.

Sollte das Gericht am Ende der Beweisaufnahme der Ansicht sein, dass das so gewesen ist, würde sich die Haftzeit für den Angeklagten wohl erheblich verlängern. Verständlich also, dass die Verteidigung nichts auslässt, um das Gegenteil zu beweisen.

Nun also war einer der Mittäter erneut in den Zeugenstand geladen worden. Der Familienvater war im ersten Prozess in 2018 zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden und befindet sich im offenen Vollzug. Genervt ließ er das Gericht wissen, dass er nur noch seine Strafe absitzen und zu seiner Familie zurück wolle. Neue Erkenntnisse hat seine erneute Befragung nicht gebracht – stattdessen aber den Eindruck, das niemand die Verantwortung übernehmen möchte. Wer hat das Opfer zu Boden gebracht? Wer hat damit gedroht, ihm den Finger abschneiden zu wollen? Wer hat ihm den Sack über den Kopf gezogen? Immer wieder aufs Neue wird die Schuld hin und her geschoben.

Auf Antrag der Verteidigung war auch der mittlerweile 86-jährige Pensionär erneut als Zeuge geladen worden. Er hatte das Gericht aber wissen lassen, dass er Angst vor einer Corona-Infektion habe und war infolge dessen zum Termin nicht gekommen.

Der Vorsitzende Richter berichtete in öffentlicher Sitzung von einem Telefonat mit dem Zeugen und davon, dass der Pensionär sich nun einen Anwalt nehmen wolle. Wegen seines Fernbleibens vor Gericht wurde ein Ordnungsgeld gegen das Raubopfer verhängt und der Senior muss die dadurch anfallenden Gerichtskosten tragen. Zum nächsten Verhandlungstermin soll er zudem polizeilich zum Landgericht Wuppertal vorgeführt werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort