Statistik Übergriffe auf Polizisten nehmen zu

Hilden/Haan · Die Staatsgewalt ist immer häufiger selbst Ziel von Gewalt. Polizei fordert eine konsequente strafrechtliche Verfolgung.

 Bodycams gelten sowohl als Mittel gegen Polizeigewalt wie auch gegen Gewalt gegen Polizisten. Die Bundespolizei setzt sie seit Anfang 2019 ein.

Bodycams gelten sowohl als Mittel gegen Polizeigewalt wie auch gegen Gewalt gegen Polizisten. Die Bundespolizei setzt sie seit Anfang 2019 ein.

Foto: dpa/Kay Nietfeld

Angriffe und Beleidigungen gegen Polizisten machen der Polizei nicht nur bundes- und landesweit zunehmend Probleme. „Übergriffe auf Polizeibeamte haben massiv zugenommen, gerade in NRW“, erklärt Stephan Hegger von der Gewerkschaft der Polizei, bei der bundesweit fast 70 Prozent aller Beschäftigten bei der deutschen Polizei organisiert sind. Auch, wenn die entsprechenden Zahlen für 2019 noch nicht vorlägen, lässt sich wohl eine Zunahme verzeichnen. „Man liegt nicht falsch, wenn man davon ausgeht, dass die Zahl der Übergriffe auch 2019 erneut gestiegen ist.“

Auch im Kreis Mettmann beschäftigen zunehmende Widerstandshandlungen gegen die Staatsgewalt, wie es rechtlich korrekt heißt, die Kreispolizei sowie die einzelnen Polizeiwachen. Konkret bei tätlichen Angriffen gegen Polizisten sprechen die Zahlen eine klare Sprache. Im Vergleich zu 2018 ist im vergangenen Jahr kreisweit die Zahl an registrierten Angriffen auf Polizisten oder Beleidigungen  von 19 auf 47 deutlich gestiegen, berichtet Dagmar Janßen von der GdP-Kreisgruppe Mettmann.

Zudem beklagen immer mehr Polizisten eine „zunehmende Respektlosigkeit“ im Einsatz und auf der Straße, heißt es von der Pressestelle der Kreispolizeibehörde. „Das subjektive Gefühl der Respektlosigkeit ist eindeutig gestiegen bei den Beamten.“

Die Polizei will dieser Entwicklung, die vor allem in Großstädten sich häuft, konsequent strafrechtlich entgegentreten. „Das ist nicht hinnehmbar, dass Polizisten bei ihrer Arbeit angegriffen oder beleidigt würden. Seit 2017 gibt es den neuen Strafrechtsparagrafen 114 dafür und eigens einberufene Staatsanwälte, die die Widerstandshandlungen gegen Polizisten verfolgen“, sagt NRW-GdP-Pressesprecher Hegger. Bei der Kreispolizei in Mettmann sei die Hemmschwelle zudem immer niedriger geworden, Übergriffe „auch strafrechtlich zu verfolgen“. Obwohl auch hier wieder die Subjektivität mit hineinspielt. Denn: „Nicht jeder bewertet eine Situation gleich und bringt eine Widerstandshandlung zur Anzeige“, heißt es.

Ein Beispiel: Bei der Haaner Kirmes im vorigen Jahr ruft eine 41-jährige Haanerin die Polizei, weil sie in einem Café von einem Mann sexuell beleidigt wurde. Als die Beamten eintreffen, sehen sie sich einer Gruppe von 20 bis 25 pöbelnden Personen gegenüber. Bei der Feststellung der Personalien eines Mannes wird ein anderer ausfällig, behindert die Beamten bei der Arbeit und droht.  Als ein Polizist den Mann zur Seite schiebt, eskaliert die Situation. Die Beamten wehren sich gegen die Angriffe mit Schlagstockeinsatz. Am Ende sind drei Polizisten verletzt; sie haben Reizgas abbekommen, das aus der Gruppe versprüht wurde.

Nicht nur Übergriffe auf die Staatsgewalt beunruhigen die Polizei, sondern besonders auch Übergriffe auf Helfer wie Rettungskräfte, Gerichtsvollzieher oder Feuerwehrleute. „Das geht gar nicht. Kein Verständnis haben wir dafür, dass Menschen, die helfen wollen, angegriffen und somit an der Ausübung ihres Dienstes gehindert werden“, heißt es etwa von der Kreispolizeibehörde dazu. Sie ermuntert alle Rettungskräfte, bei Übergriffen die Täter anzuzeigen.

Einer Studie zufolge haben 98 Prozent der Rettungskräfte bereits verbale Gewalt erlebt. Von aggressiven Übergriffen berichteten 59 Prozent.

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