Haan "Trader-König" hat Freiheit in Sicht

Haan · Im erneuten Verfahren kündigt Angeklagter umfassendes Geständnis an.

Entscheidungen sollte man von ihrem Ende her betrachten. Das sah zumindest der bekannte Philosoph Sören Kierkegaard so - damals noch in sicherer Entfernung zu Mallorca, das zwischen 1813 und 1855) noch kein lockeres Ferienparadies war. Und heute hilft dieser Satz den 130 optimistischen Kleinanlegern, einige davon aus Haan und Hilden, auch nicht mehr.

Denn die hatten in den Jahren 2005 und 2006 insgesamt rund 1,5 Millionen Euro der Firma eines selbst ernannten "Trader-Königs von Mallorca" anvertraut. Einige sollen sogar Kredite aufgenommen haben, um das Geld vermeintlich gewinnbringend anlegen zu können. Bald mussten die gutgläubigen Investoren mit Entsetzen feststellen, dass die versprochenen, märchenhaften Ertragszinsen von bis zu 12% nur anfangs tröpfchenweise flossen und schnell versiegten.

Auch die Einlagen selbst fielen dem aufwendigen Lebensstil des Angeklagten zum Opfer oder verschwanden im Dickicht von dubiosen Anlagefirmen, obskuren Banken in Zypern und Panama oder den Provisionszahlungen an einschlägige Geldeinwerber. Die versprochene Verwendung der Gelder im Immobilienmarkt fand nie statt. Anfängliche Zinszahlungen wurden von neu eingeworbenen Einlagen bezahlt, um die Anleger bei Laune zu halten. Kurz gesagt: Ein Schneeballsystem, dessen schnelle Implosion selbst für einen Kierkegaard vorherzusehen gewesen wäre. Und mittendrin der mallorquinische "Trader-König", der nicht nur mit hohen Renditen gelockt, sondern auch mit Tankdeckeln, Pornoseiten und Pülverchen gehandelt haben soll.

Wegen Untreue wurde der Angeklagte (60) bereits im vorletzten Jahr zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof kassierte dieses Urteil und verwies das Verfahren an das Landgericht Wuppertal zurück. Dort wiederum muss nun entschieden werden, ob neben Untreue nicht auch vorsätzlicher Betrug zu verurteilen wäre.

Die Wiederaufnahme des Verfahrens droht nun mit elf Verhandlungstagen und allein durch die Zahl der zu vernehmenden Zeugen ziemlich aufwendig zu werden. Eine Verurteilung zu einer höheren Strafe wäre hingegen nicht zulässig. Das ließ das Gericht nun offenbar zu einer anderen, flexibleren Herangehensweise greifen: Unter Berücksichtigung einer bereits verbüßten Untersuchungshaft von zweieinhalb Jahren wären in anderthalb Jahren bereits 2/3 der Haft verbüßt. Danach hätte die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung im Raume gestanden.

Um also das Verfahren abzukürzen, wurde dem Angeklagten inzwischen empfohlen, ein umfassendes Geständnis abzulegen, das strafmildernd gewertet werden könne. Das wiederum hat der Angeklagte zum nächsten Verhandlungstermin in Aussicht gestellt. Wenn aus seiner Sicht alles gut läuft, könnte er also bald schon wieder in der Sonne liegen.

(magu)
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