Corona-Regelung für die Verwaltungsstellen in Haan Termin für Rathaus-Besuch nötig

Haan · Wer Einlass ins Rathaus in Haan und die Nebenstellen der Stadtverwaltung begehrt, der muss seit dem 24. Januar einige Neuregelungen beachten.

 Das Haaner Rathaus, Kaiserstraße 85, ist unter anderem Sitz von Einwohnermeldeamt, Standes- und Steueramt.

Das Haaner Rathaus, Kaiserstraße 85, ist unter anderem Sitz von Einwohnermeldeamt, Standes- und Steueramt.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

(isf)Die Amtsstuben bleiben zwar weiterhin für den Publikumsverkehr geöffnet, Besucher müssen allerdings die 3G-Regeln einhalten. Das bedeutet, dass die Besucher nur Zutritt bekommen, wenn sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind, wie die Stadt jetzt mitteilt. Außerdem müssen die Besucher eine medizinische Maske tragen. Vorher werden sie gebeten, einen Termin für das jeweilige Anliegen zu vereinbaren. Mit der Terminplanung erhofft sich die Stadt, dass die Wartezeiten minimiert werden können. „Um dies zu gewährleisten, bitten wir um Verständnis, dass Besucher und Besucherinnen mit einem Termin vorgezogen werden“, teilt die Stadt in einer Mitteilung mit.

Wer einen Besuch im Einwohnermeldeamt, im Standes- oder Steueramt plant, kann dazu die Online-Terminvergabe nutzen. Das Online-Terminmodul ist auf der Website der Stadt Haan zu finden, unter www.haan.de und „Kontakt“ oder „Bürger-Serviceportal“. Bei allen anderen Fachämtern können Termine telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden. Diese sind auch auf der Website in den Kontaktlisten zu finden.  Hilfe gibt ansonsten auch die Telefonzentrale unter der Rufnummer 02129 911-0.

(isf)
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