Kommunalwahl in Haan Streit um SPD-Vorstoß zu Kandidaten-Wohnsitz

Haan · Die SPD-Fraktion im Stadtrat hat in einem Dringlichkeitsantrag gefordert, dass alle Wahlkreisbewerber für die Ratswahl eine eidesstattliche Erklärung darüber abgeben sollen, dass sie ihren Hauptwohnsitz in Haan haben. Die FDP ist sauer.

 Michael Ruppert, Fraktionsvorsitzender und Spitzenkandidat der FDP.

Michael Ruppert, Fraktionsvorsitzender und Spitzenkandidat der FDP.

Foto: FDP Haan

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Haan hat in einem Dringlichkeitsantrag gefordert, dass alle Wahlkreisbewerber für die Ratswahl am 13. September eine eidesstattliche Erklärung darüber abgeben sollen, dass sie ihren Hauptwohnsitz in Haan haben.

Das erklärte jetzt SPD-Fraktionsvorsitzender Bernd Stracke. Hintergrund sei der in verschiedenen Medien geäußerte Verdacht, dass eine Person, die für den Stadtrat kandidiert, nicht die Voraussetzung für die Kandidatur nach Paragraf 12 Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes NRW erfüllt (Wählbarkeit). „Wir wollen, dass die Kommunalwahl ordentlich nach Recht und Gesetz verläuft“, erläutert Stracke den Antrag: Vorbeugen sei in diesem sensiblen Fall besser, als hinterher aufwendig nachbessern zu müssen, betont der Sozialdemokrat.

Unsere Redaktion hatte aufgrund einer anonymen Anzeige, die auch der Stadt Haan vorliegt, das Beispiel eines Ratsmitglieds genannt, das einem Handelsregisterauszug zufolge zumindest im Jahr 2016 seinen Wohnsitz nicht in der Gartenstadt gehabt haben kann, aber dennoch bis heute munter in dem Gremium Entscheidungen trifft.

Der Wahlleiter, Beigeordneter Engin Alparslan, hatte deutlich gemacht, dass er in Bezug auf die aktuellen Kandidaten keine weiteren Nachforschungen mehr anstellen werde. Mit dem einstimmigen Zlassungsvotum des Wahlausschusses sei das Verfahren nun abgeschlossen. Punkt.

Stracke übt mit seinem Vorstoß Druck auf das betreffende Ratsmitglied aus, das seine Kandidatur schließlich immer noch jederzeit zurückziehen könnte und appelliert damit an die politische Aufrichtigkeit.

Heftige Kritik erntete er jetzt dafür von der FDP: „Wenn Herr Stracke dafür eine Veranlassung sieht, kann er das von seinen Kandidaten ja gerne fordern. Die FDP wird diesen Unsinn jedenfalls nicht mitmachen“, sagt Michael Ruppert, Fraktionsvorsitzender der Liberalen.Stracke stelle mit seiner Forderung einen bewährten rechtsstaatlichen Grundsatz auf den Kopf: Dass nämlich nicht der Unschuldige seine Unschuld zu beweisen habe, sondern dem Beschuldigten seine Schuld nachgewiesen werden müsse.

„Für meine FDP-Kollegen kann ich jedenfalls die Hand ins Feuer legen“, lässt Ruppert schon mal wissen: „Die habe ich erst kürzlich zuhause besucht.“

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