Haan Stadt klärt Fragen zur Halde Oetelshofen

Die Verwaltung arbeitet an ihrer Stellungnahme zum aktuellen Planverfahren. Im Wirtschaftsförderungsausschuss am Mittwoch gibt es eine Menge Antworten. Die Sitzung beginnt um 17 Uhr im Saal des Rathauses, Kaiserstraße 85.

 Die Renaturierung von Haldenflächen gehört zu den Ausgleichsmaßnahmen, die die Kalkwerke Oetelshofen erbringen müssen. Geschäftsführer Jörg Iseke gab beim Gruitener Nachbarschaftsstammtisch einen knappen Überblick.

Die Renaturierung von Haldenflächen gehört zu den Ausgleichsmaßnahmen, die die Kalkwerke Oetelshofen erbringen müssen. Geschäftsführer Jörg Iseke gab beim Gruitener Nachbarschaftsstammtisch einen knappen Überblick.

Foto: Blazy, Achim (abz)

Direkt an der Stadtgrenze Wuppertal/Haan wollen die Kalkwerke Oetelshofen ihre Abraumhalde flächenmäßig vergrößern. Im derzeit laufenden Planfeststellungsverfahren hat die Bezirksregierung die betroffenen Kommunen zu Stellungnahmen aufgefordert. Die Stadt Haan, deren Terrain zu einem kleinen Teil von den Unternehmensplänen tangiert wäre, arbeitet aktuell zusammen mit dem Kreis Mettmann an einer Eingabe. Sie wird dem Stadtrat, der am 2. Juli tagt, zur Kenntnis gegeben und danach nach Düsseldorf geschickt.

Zur Sitzung des Ratsausschusses für Wirtschaftsförderung, Liegenschaften, Stadtmarketing und Tourismus am Mittwochabend hat das Baudezernat eine umfangreiche Vorlage erarbeitet, die eine Menge der Fragen beantwortet, die in der vorigen Woche beim Nachbarschaftsstammtisch im Haus Poock aufgekommen waren.

Eine der dort laut gewordenen Irritationen bezog sich auf das Fernbleiben der Stadt beim „Scoping-Termin“ im September 2017. Die Politiker erfuhren aber, dass im Vorfeld eine Erklärung an die Bezirksregierung geschickt worden war und der Kreis Mettmann die Interessen Haans in der Runde vertrat.

Durch das Vorhaben sind auf Haaner Stadtgebiet etwa zwei Hektar Waldfläche betroffen. Auf die Haldenerweiterung entfallen etwa 0,8 Hektar, auf den geplanten Sicht- und Schallschutzwall 4,2 Hektar; dieser Bereich ist zum Teil schon jetzt eine Kahlschlagsfläche. Der betroffene Wald besteht aus Rotbuchen und nicht heimischen Lärchen. Bislang sei die forstliche Nutzung der Flächen nicht zu beanstanden gewesen. „Inwiefern allerdings die Komplettabholzung des Waldbestandes regelkonform ist, muss durch den Landesbetrieb Wald und Holz beurteilt werden“, heißt es in der Vorlage.

Ausgleich wollen die Kalkwerke durch Umwandlung der Düsselaue im Bereich Schöller schaffen und im Osterholz „naturfremde, teilweise abgängige Gehölzbestände durch naturnahe Bestände“ ersetzen. Der übrige Waldersatz wird bei der Aufforstung der Haldenböschung geschaffen. Die Verwaltung geht davon aus, dass der Eingriff in den Buchenwald wohl abgelehnt wird, weil zu bezweifeln ist, dass der Lärm-/Schallschutzwall gegenüber dem heutigen Wald bedeutende Verbesserungen bieten kann. Das Vorhaben des Unternehmens widerspreche den Festsetzungen im Landschaftsplan des Kreises. Ob eine Ausnahme genehmigt werden kann, muss die Untere Landschaftsbehörde entscheiden.

Für die Arbeitsgemeinschaft Natur und Umwelt hat Sven Kübler am Dienstag ein Fazit gezogen: „Kein Grund zur Aufregung – auf Haaner Flächen wird weder gerodet, noch abgelagert!“, findet der AGNU-Sprecher, der das Verhältnis mit den Kalkwerken als „gute Partnerschaft“ wertet. Seit dem Scoping-Termin am 1. September 2017 ist das Landesabgrabungsgesetz geändert worden. Durch dessen verschärfte Richtlinien „dürfte weder ein Abholung des Waldes auf Haaner Gebiet noch eine Anschüttung dort erfolgen“, meint Kübler. In Wuppertal sehe das anders aus. Es sei alleinige Sache der Bezirksregierung, wie sie mit den Widersprüchen umgeht.

Anmerkung der Redaktion: Der Ratsausschuss für Wirtschaftsförderung, Liegenschaften, Stadtmarketing und Tourismus tagt erst am 19. Juni 2019. Irrtümlich war in einer früheren Version dieses Artikels der Ausschuss auf Dienstag, 18. Juni, „verlegt“ worden. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.

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