Was Kandidaten wissen müssen Stadt Haan sucht 23 neue Schöffen und informiert über das Amt

Haan · Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in Haan insgesamt 23 Frauen und Männer.

 Schöffen wirken nehmen hauptamtlichen Richtern an der Rechtsprechung teil. Die neue Amtszeit läuft von 2024 bis 2028.

Schöffen wirken nehmen hauptamtlichen Richtern an der Rechtsprechung teil. Die neue Amtszeit läuft von 2024 bis 2028.

Foto: dpa-tmn/Friso Gentsch

Sie werden an den Amtsgerichten Mettmann, Velbert und Wuppertal sowie am Landgericht Wuppertal als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in Haan insgesamt 23 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Mettmann, Velbert und Wuppertal sowie am Landgericht Wuppertal als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Dies geht aus einem Informationsschreiben hervor, mit dem die Stadt Haan jetzt um Kandidaten wirbt sowie die Hintergründe des Auswahlverfahrens erläutert.

Die Gemeindevertretung (Rat) schlägt demnach doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten vor, wie benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Wer kann sich auf ein Schöffenamt bewerben?

Gesucht werden Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (wie Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete unter anderem) sowie Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Wer eignet sich für das Schöffenamt?

„Schöffinnen und Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, also das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können“, schreibt die Stadt. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, das heißt die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet, tatsächlich ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement speisen. Dabei stehe nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde, heißt es aus dem Rathaus.

Schöffe – ein verantwortungsvolles Amt

Das Amt des Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. „Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich“, betont die Stadt. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der/die Angeklagte aufgrund des Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann also niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mitzuverantworten. „Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben“, heißt es in dem städtischen Infoschreiben. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssten Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, sich aber auch von besseren Argumenten überzeugen lassen. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Kontakt und Bewerbungsfrist

Ansprechpartnerin ist Andrea Kronauer vom Recht- und Ordnungsamt der Stadt Haan. Interessenten für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) können sich dort bis zum 7. Mai 2023 unter Tel. 02129/911-171 bewerben, oder per E-Mail: andrea.kronauer@stadt-haan.de. Ein Formular ist auf www.haan.de verfügbar.

(peco)
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