Haan Schweigepflicht bei Krankentransport

Haan · Ein halbes Jahr nach Bekanntwerden des millionenteuren Gebührenskandals in Haan bleibt die Beratung über die Ursachen nichtöffentlich. Vielleicht gibt es im Rat am 10. Mai erste Informationen.

 Blick in einen Rettungswagen. Die Kosten für den Krankentransport rechnen die Städte mit den Krankenkassen ab.

Blick in einen Rettungswagen. Die Kosten für den Krankentransport rechnen die Städte mit den Krankenkassen ab.

Foto: Busch

Bei der Abrechnung von Krankentransporten hat die Stadt Haan mehr als 25 Jahre lang ihre Gebührensätze nicht angepasst. Allein in den Jahren 2011 bis 2014 soll dadurch ein Schaden von 1,76 Millionen Euro entstanden sein.

Inzwischen liegt ein Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Kreises vor. Und auch die politische Beratung darüber hat begonnen. Allerdings findet das alles nichtöffentlich statt. Der Rechnungsprüfungsausschuss tagte Dienstag hinter verschlossenen Türen. Über den Verlauf der Debatte sickerten keinerlei Informationen durch. "Wir haben vereinbart, die Beratung nichtöffentlich zu führen", erklärte Bürgermeisterin Dr. Bettina Warnecke gestern auf Anfrage. Die Debatte solle - ebenfalls nichtöffentlich - im Haupt- und Finanzausschuss am 3. Mai fortgesetzt werden. Dabei werde sich möglicherweise auch entscheiden, welches Fazit gezogen werden kann und ob öffentlich darüber informiert werde, sagte die Bürgermeisterin.

An ihrem ersten Arbeitstag - heute genau vor einem halben Jahr - hatte Warnecke sich schon gleich mit zahlreichen Journalisten-Nachfragen zum Gebühren-Skandal und sogar einem Fernsehteam konfrontiert gesehen. Sie versprach damals "Transparenz und lückenlose Aufklärung" durch das Rechnungsprüfungsamt.

Einen entsprechenden Prüfauftrag unterstützten damals alle Ratsfraktionen einstimmig. Das Rechnungsprüfungsamt des Kreises Mettmann sollte die Jahre 2009 und 2010 unter die Lupe nehmen und folgende Fragen klären: Seit wann waren die Gebühren nicht mehr kostendeckend? Wie hoch ist der Schaden insgesamt? Wer hätte wann etwas wissen müssen oder können? Wer hat wann etwas getan oder unterlassen?

Mitte November brachte der Stadtrat dann eine neue Satzung für die Krankentransportgebühren auf den Weg. Die Gebührensätze verdreifachten sich zum Teil. Ein Beispiel: Der Krankentransport kostete früher 56,24 Euro; jetzt werden 157 Euro erhoben.

Die neue Gebührensatzung hätte laut Haushaltsplanentwurf 2015 eigentlich zum 1. Juni in Kraft treten sollen. Da lag sie aber noch nicht vor. Das Papier hätte am 1. September im Haupt- und Finanzausschuss beschlossen werden können. Damals aber war der Wahlkampf um das Bürgermeisteramt in vollem Gange. Ob deshalb der Punkt auf keiner Tagesordnung auftauchte, ist nicht bekannt, aber vielleicht ja durch das Rechnungsprüfungsamt beantwortet. Fest steht jedenfalls, dass die Verantwortlichkeit zuletzt bei Bürgermeister Knut vom Bovert lag, zu dessen Dezernatsbereich das zuständige Ordnungsamt gehörte.

Nach der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Haan werden "Angelegenheiten der Rechnungsprüfung mit Ausnahme der Beratung der Prüfungsergebnisse" nichtöffentlich behandelt. "Soweit schutzwürdige Interessen nicht entgegenstehen, kann der Rat im Einzelfall Behandlung in öffentlicher Sitzung beschließen", heißt es weiter.

Bei den Gruitener Gesprächen stellte Torsten Fritz Montag die Frage nach der Prüfung der Krankentransportgebühren. Beigeordnete Dagmar Formella gab nur die Information, dass der Rechnungsprüfungsausschuss dazu nichtöffentlich tagen werden. Die Frage allein aber zeigt das durchaus gegebene öffentliche Interesse.

(RP)
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