Hagener Gerichtsverhandlung strahlt auf Haan aus Raub-Drahtzieher wehrt sich gegen Sicherungsverwahrung

Haan · Gegen den Drahtzieher des Überfalls am Hermann-Löns-Weg in Haan wurde gar nicht verhandelt. Er stand als Panzerfausträuber in Hagen vor Gericht.

 Am 31. Mai 2017 wurde ein damals 82-jähriger Pensionär in seinem Haus am Hermann-Löns-Weg in Haan überfallen.

Am 31. Mai 2017 wurde ein damals 82-jähriger Pensionär in seinem Haus am Hermann-Löns-Weg in Haan überfallen.

Foto: Alexandra Rüttgen

Erst überfällt er beinahe 20 Jahre lang Geldtransporter. Und dann kommt ihm im Frühjahr 2017  in den Sinn, auch noch einen damals 82-Jährigen Mann zu überfallen. Bei letzterem überlässt der ehemalige Mitarbeiter des Haaner Tiefbauamtes die „Drecksarbeit“ anderen, während er ein paar Straßenecken weiter im Auto wartet und als „Drahtzieher“ seine Kompagnons über Handy mit Anweisungen versorgt. Die traktieren derweil ihr Opfer über Stunden hinweg in dessen Haus, bevor sie den Pensionär geknebelt und mit einer Tüte über dem Kopf auf die Terrasse setzen. Danach steckten sie das Haus an, nur mit Glück konnte sich der in Unterhose an den Stuhl gefesselte Mann vor den Flammen retten. Vor allem er dürfte wohl den Kopf schütteln über das, was derzeit am Hagener Landgericht verhandelt wird. Aber auch die verletzten und traumatisierten Opfer der „Panzerfaust-Bande“ – zu der Joachim R. gehörte – werden den Prozess möglicherweise mit Interesse verfolgen. 

Begonnen hatte die Überfall-Serie am 21. Juni 1997 auf dem Hinterhof des Real-Marktes in Langenfeld. Die Fahrer des Geldtransporters wurden mit Maschinengewehren und einer Panzerfaust-Attrappe bedroht und aufgefordert, sich vor dem Auto auf den Boden zu legen. Mit 1,2 Millionen D-Mark brausten die Räuber davon. Eigentlich hätte der erste Raub zugleich der letzte sein sollen. Dann war das Geld schnell weg – erst zwei Jahrzehnte später und kurz vor der letzten geplanten Tat hatte es einen Fahndungserfolg gegeben, die Täter waren durch ein Sondereinsatzkommando (SEK) überwältigt worden. Im Juni 2018 begann der Prozess, neun Monate später die Urteilsverkündung: Die Kammer verhängte Freiheitsstrafen von 2 bis 14 Jahren, die sechs Angeklagten sollen mehr als fünf Millionen Euro erbeutet haben. Dort einer der beiden Hauptangeklagten: der mittlerweile 56-jährige Joachim R., verurteilt zu 13 Jahren und sechs Monaten Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung.

Parallel dazu lief am Wuppertaler Landgericht die Verhandlung gegen vier Angeklagte wegen des Raubüberfalls auf den Haaner Pensionär. Ein weiterer Mittäter wurde später in einem gesonderten Prozess verurteilt. Die Verhandlung fand ohne Joachim R. statt, obwohl der als Drahtzieher galt. Da jedoch in Hagen ohnehin wegen der Geldtransporter-Überfälle eine hohe Strafe und die Verhängung von Sicherungsverwahrung zu erwarten war, saß der ehemalige Mitarbeiter des Haaner Tiefbauamtes in Wuppertal nicht mit auf der Anklagebank.

Sein Verteidiger hatte Revision gegen das Hagener Urteil beantragt, der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Sicherungsverwahrung daraufhin „kassiert“ und die Sache ans dortige Landgericht zurückverwiesen. Nun wird dort erneut verhandelt und es geht vor allem um eines: Wann öffnen sich für den Angeklagten die Türen in die Freiheit? Schon nach der Zweidrittelstrafe, bei guter Führung? Das wäre bestenfalls nach neun Jahren Haft, vier davon hat Joachim R. bereits abgesessen. Oder erst dann, wenn jemand sagt, dass er aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden kann? Das kann auch schon mal 25 Jahre oder länger dauern.

Drei Verhandlungstage hat das Gericht angesetzt um festzustellen, ob die zuvor verhängte Sicherungsverwahrung angemessen war. Schaut man als Laie auf die lange Liste krimineller Verfehlungen des Joachim R., stünde die Antwort wohl schnell fest. So leicht darf es sich ein Gericht jedoch nicht machen, auch gegenüber einem solchen Angeklagten gilt die juristische Fürsorgepflicht. Vor allem aber wird es der psychiatrische Gutachter sein, von dem sich die Kammer eine Urteilsgrundlage erhofft. Er soll am 24. November gehört werden.

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