Haan Gericht verhängt mehrjährige Haftstrafen gegen Einbrecher

WUPPERTAL/HAAN · Ein Albaner soll mit Komplizen für mehrere Wohnungseinbrüche in Haan, Erkrath und Solingen verantwortlich sein. Der 32-Jährige Haaner wurde vom Landgericht Wuppertal zu Freiheitsstrafen von 9 Jahren sowie weiteren 4 Jahren und drei Monaten verurteilt.

 Ein Einbrecher verschafft sich Zutritt zu einer Wohnung (gestellte Szene).

Ein Einbrecher verschafft sich Zutritt zu einer Wohnung (gestellte Szene).

Foto: dpa/Nicolas Armer

Als er in die Häuser eingebrochen sein soll, war niemand zu Hause. Allenfalls die durchwühlten Räume waren ein unübersehbarer Hinweis darauf, was sich dort zuvor abgespielt hatte. Die Heimkehr der Bewohner war offenbar nicht zu befürchten, jedenfalls sollen sich der Albaner und seine Komplizen viel Zeit gelassen und alles gründlich durchsucht haben. In einem der Häuser landete Schmuck im Wert von 27.000 Euro im Rucksack, andernorts war es nicht weniger einträglich. Die Staatsanwaltschaft forderte neun Jahre Freiheitsentzug, der Verteidiger hielt die Beweise für nicht ausreichend und plädierte auf Freispruch für seinen Mandanten. Das Gericht schloss sich der Forderung der Staatsanwaltschaft an und verurteilte den Angeklagten zu neun Jahren und (aus anderen Verfahren) zu weiteren vier Jahren und drei Monaten Haft. Der Albaner hat zudem ausländerrechtliche Konsequenzen zu befürchten. Seit seiner Verurteilung ist er im Maßregelvollzug untergebracht, um dort einen Drogenentzug machen zu können.

Laut Anklage sollen der 32-Jährige und weitere Mittäter mit unlauteren Absichten und hochprofessionell organisiert durch gutsituierte Viertel in Haan, Erkrath und Solingen gezogen sein. Über mehrere Verhandlungstage hinweg war die Serie an Wohnungseinbruchsdiebstählen verhandelt worden. Einige Opfer konnten nicht mehr als Zeugen vernommen werden, sie waren bereits verstorben. Andere waren durch die Taten traumatisiert und fühlen sich seither nicht mehr sicher in der häuslichen Umgebung.

Zwischenzeitlich hatten sich kuriose Seitenstränge aufgetan, die eine Verbindung zur italienischen Mafia in den Raum stellten. Es gab DNA-Spuren, die auf die Beteiligung zweier Italiener hingedeutet hatten. Einer dieser Verdächtigen war zu einem der Tatzeitpunkte zwischen Haan und Vohwinkel in eine Radarfalle gerauscht – mit dem Angeklagten auf dem Beifahrersitz, sowie weiteren Verdächtigen und vermeintlichen Komplizen auf den Rücksitzen. Eben jene Mittäter hatten in parallelen Verfahren wegen der Beteiligung an Wohnungseinbrüchen die Verbindung zur organisierten Kriminalität bestritten. Gegenseitige Anschuldigungen hatten eher zur Vernebelung als zu Klärung der Beteiligung beigetragen.

Auf die Frage des Richters, ob er einen „Mario“ kenne, hatte einer der Zeugen geantwortet, dass in Italien doch alle so hießen. Ohnehin scheinen die angeblich beteiligten Italiener längst Richtung Neapel entschwunden zu sein und konnten nicht befragt werden.

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