Fünf Verhandlungstage angesetzt Nach ausgiebiger Diebestour: 44-Jähriger steht vor Gericht

HAAN · Ein 44-jähriger Einbrecher hatte im Februar 2023 stundenlang die Polizei in Atem gehalten. Gefasst wurde er nach einem Diebstahl in der Bahnstraße.

Am 19. Juni soll das Urteil des Landgerichts Düsseldorf verkündet werden.

Am 19. Juni soll das Urteil des Landgerichts Düsseldorf verkündet werden.

Foto: dpa/Marius Becker

Stundenlang hatte ein Einbrecher im Februar dieses Jahres die Polizei in Atem gehalten. Nun muss sich der 44-Jährige vor dem Landgericht in Düsseldorf verantworten. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, gefährliche Körperverletzung, Diebstahl und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Die Liste der Anklagevorwürfe gegen den aus der Türkei stammenden Mann ist lang.

Dass er nach seiner Einbruchstur gefasst werden konnte, ist auch dem aufmerksamen Sicherheitsdienst am Bahnhof in Gruiten zu verdanken. Zuvor hatte die Polizei bereits nach dem Angeklagten gefahndet, er soll mehrere Diebstähle begangen und auf der Flucht einen Unfall verursacht haben.

Ein Mitarbeiter des Wachdienstes am Gruitener Bahnhof hatte zum Telefon gegriffen und die Polizeiwache alarmiert. Ihm war der 44-Jährige verdächtig vorgekommen, sein Aussehen passte zu der von der Polizei zuvor herausgegebenen Täterbeschreibung. Die Beamten waren sofort in Richtung Gruiten ausgerückt, auch ein Personenspürhund war zum Einsatz gekommen. Der Versuch, den Mann so aufzuspüren, war jedoch erfolglos geblieben.

Zwei Stunden später wurde der noch immer flüchtige Täter erneut auffällig. Er soll in den Personalräumen eines Supermarktes an der Thunbuschstraße die Spinde mehrerer Mitarbeiter geöffnet haben. Unter Anwendung von Gewalt soll er die Vorhängeschlösser aufgebrochen und aus einem der Spinde einen Personalausweis sowie zehn Euro Bargeld gestohlen haben. Aus einem weiteren Spind soll er eine Bankkarte und 40 Euro entwendet haben. Während die Polizei weiter nach dem Mann fahndete, soll sich der Angeklagte Zugang zu einer Privatwohnung in der Bahnstraße verschafft haben. Dort war ihm offenbar aufgefallen, dass der Schlüssel von außen im Schloss steckte. Er soll die Wohnung durchsucht haben und sie schließlich mit mehreren Ohrringen, einem silbernen Anhänger, einem Armband und zwei Ringen wieder verlassen haben.

Das wiederum hatten aufmerksame Zeugen beobachtet und die Polizei alarmiert. Noch auf der Bahnstraße klickten die Handschellen, der Angeklagte wurde zur Polizeiwache gebracht. Nach der Feststellung der Personalien war klar, dass der 44-Jährige offenbar bereits mehrfach kriminalpolizeilich in Erscheinung getreten ist. Er wurde einem Haftrichter vorgeführt, im Falle einer Verurteilung muss er mit einer hohen Haftstrafe rechnen.

Für die Beweisaufnahme hat die Kammer fünf Verhandlungstage festgesetzt, am Montag, 19. Juni, soll schließlich das Urteil verkündet werden.

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