Polizei Mann fährt sturzbetrunken Wodka kaufen

Haan · Mit drei Promille fährt am Dienstag ein Mettmanner durch Haan und hält an einer Tankstelle. Der Mitarbeiter dort ruft die Polizei und verfolgt den Betrunkenen.

 Die Polizei konnte den Betrunkenen in Gruiten anhalten.

Die Polizei konnte den Betrunkenen in Gruiten anhalten.

Foto: Michael Scholten

(tobi) Annährend drei Promille Alkohol im Blut hatte am diesem Dienstag ein 52 Jahre alter Mann in Haan. Der Betrunkene war einem Zeugen aufgefallen, der die Polizei alarmierte.

Gegen 12 Uhr steuerte der sternhagelvolle Mann mit seinem Audi Q3 eine Tankstelle in Haan an und wollte eine Flasche Wodka kaufen. Dabei stach dem Mitarbeiter der Tankstelle der starker Alkoholgeruch in die Nase. Als der Mann bezahlt hatte, stieg er ins Auto und fuhr davon.

Der Mitarbeiter alarmierte die Polizei und verfolgte gleichzeitig den Audi mit seinem eigenen Fahrzeug, um der Polizei am Telefon weitere Standortmeldungen des Q3 übermitteln zu können.

„Mit dieser hervorragenden Unterstützung konnte die Haaner Polizei den Audi nur wenige Minuten später in Höhe des Bahnhofes im Ortsteil Gruiten antreffen und kontrollieren“, teilten die Beamten weiter mit.

Dabei habe sich der Eindruck des Zeugen sehr eindeutig bestätigt. Ein von dem 52-jährigen Audi-Fahrer durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von annähernd drei Promille (1,46 mg/l).

Daraufhin leitete die Polizei ein Strafverfahren gegen den Audi-Fahrer aus Mettmann ein. Zur Beweisführung wurde die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet. Den Führerschein des Beschuldigten stellte die Polizei sicher. Parallel dazu wurde dem Mettmanner bis auf weiteres jedes Führen führerscheinpflichtiger Kraftfahrzeuge ausdrücklich untersagt.

„Die Polizei bedankt sich auch bei dieser Gelegenheit noch einmal ausdrücklich bei dem aufmerksamen Zeugen für dessen vorbildliches Verhalten, welches zur schnellen Klärung einer Verkehrsstraftat, vor allem aber auch zur erfolgreichen Verhinderung vieler unkalkulierbarer Gefahren einer weiteren Trunkenheitsfahrt des Beschuldigten verhalf“, hieß es abschließend.

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