Kleingartenanlage Kampheider Straße in Haan Kleingärtner ziehen Antrag auf Erweiterung zurück

Haan · Aus der gewünschten Erweiterung des Vereinsgrundstücks an der Kampheider Straße in Haan Ost wird vorerst nichts. Der Verein hat Konsequenzen aus den politischen Beratungen über sein Anliegen gezogen.

 Blick von oen auf den Haaner Kleingartenverein 69 und sein Gelände in der Kampheider Straße.

Blick von oen auf den Haaner Kleingartenverein 69 und sein Gelände in der Kampheider Straße.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Der „Haaner Kleingartenverein 69“ hat seinen Bürgerantrag auf Erweiterung seines Geländes um 35 bis 38 Parzellen zurückgezogen. In einem Schreiben an Bürgermeisterin Bettina Warnecke teilen die Vereinsvorsitzenden Kurt Knepper und Rainer Skroblies (Stellvertreter) mit, man habe sich auf der letzten Vorstandssitzung noch einmal intensiv mit dem Thema Erweiterung befasst. Das aus den politischen Fachausschüssen gewonnene Meinungsbild sowie die Hinweise der Stadtverwaltung seien in diesem Zusammenhang ausgewertet worden. „Dabei sind wir einvernehmlich zu der Auffassung gelangt, dass eine Umsetzung der ursprünglich beantragten Maßnahme voraussichtlich keine Aussicht auf Erfolg haben wird“, heißt es in dem Schreiben weiter. Aus diesem Grund und bevor weitere kostbare Arbeitsstunden in den Bürgerantrag investiert würden, werde dieser zurückgezogen: „Wir bedauern diesen Schritt sehr und bedanken uns bei der Verwaltung für die geleisteten Vorarbeiten“, betonen Knepper und Skroblies in ihrem Brief.

Der Verein hatte ursprünglich beantragt, auf der östlich gelegenen landwirtschaftlich genutzten Fläche „die im Bebauungsplan vorgesehene kleingärtnerische Nutzung nunmehr umzusetzen“. Als Grund hatten sie die anhaltend hohe Nachfrage nach Kleingarten- Parzellen angegeben.

Die Stadt hatte daraufhin nach eigenen Angaben Kontakt zum Eigentümer des für die Erweiterung dringend benötigten Privatgrundstücks  aufgenommen. Ihm sei auch die Ausweisung des Geländes im Regionalplan als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ bekannt, hieß es damals. Dann folgt allerdings der Satz: „Eine entsprechende Erwartungshaltung bezüglich des Kaufpreises ist vorhanden“ – was bedeutete, dass die Sache teuer werden könnte.

(peco)
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