HAAN Landgericht bestätigt verhängte Geldstrafe

HAAN · Die Angeklagte hat die Legitimation von Gericht und Staatsanwaltschaft bezweifelt. Nun will sie weiter den Rechtsweg beschreiten.

  Die Angeklagte kündigte an, die Sache vor das Oberlandesgericht bringen zu wollen.

Die Angeklagte kündigte an, die Sache vor das Oberlandesgericht bringen zu wollen.

Foto: ddp

Es gibt Prozesse, die wohl alle Beteiligten als Zumutung empfinden. Der Richter, weil er auch gegen eine Wand hätte reden können. Und in diesem Fall vor dem Wuppertaler Landgericht eine Angeklagte, die sich vor einem Gericht wähnte, dass es aus ihrer Sicht gar nicht geben dürfte. Allenfalls für Prozessbeobachter wohnt derartigen Verhandlungen ein gewisser Unterhaltungswert inne.

Der Richter, die Staatsanwältin, der Gerichtsschreiber: Sie alle hätten aus Sicht der Angeklagten keine staatliche Legitimation vorgelegt. Sie wolle Urkunden sehen und den Beamtenausweis. Weil all das ausblieb, zog es die Haanerin vor, während der Verhandlung stehenzubleiben und Kaugummi kauend an die Decke zu starren. Unterbrochen von lautstarken Einwänden, dass sie nicht wisse, in welcher Welt diejenigen leben, die sich erdreisten würden, sie zu verurteilen.

Derweil hörte man vom Vorsitzenden, was der Frau zur Last gelegt wurde: Demnach soll sie im September 2021 mehrere Emails an Grundschulen abgeschickt und die Lehrkräfte dazu aufgefordert haben, ihre Arbeit niederzulegen. Außerdem hätten die privathaftenden Angestellten der „BRiD-GmbH“ die Coronaschutzmaßnahmen in der Schule zu unterlassen, andernfalls drohe ein Prozess vor dem Militärgericht bis hin zur Verhängung der Todesstrafe. Man werde jedenfalls deren Entscheidung aufmerksam verfolgen und sie, die Angeklagte, habe einen direkten Draht zum Militärgericht.

Man hätte das alles kopfschüttelnd als psychische Entgleisung abtun können. So einfach macht es sich der Staat jedoch nicht. Stattdessen wurde der Staatsschutz eingeschaltet, man wähnt die Haanerin offenbar in geistiger Nähe zur Reichsbürger-Szene. Und tatsächlich wird dort so argumentiert, wie es nun auch im Gerichtssaal zu hören war: Man habe sich an die Gesetze der alliierten Besatzungsmächte zu halten. Die Bundesrepublik sei eine Firma und der Richter vertrete eben jene Treuhandgesellschaft, mit der man kein Geschäftsverhältnis eingehe. Dazu gehörte in diesem Fall auch, keine Angaben zu den persönlichen Verhältnissen zu machen. Nur so viel war von der Haanerin zu hören: Sie sei Michaela aus der Familie der Z. und lediglich die rechtliche Vertreterin der Angeklagten gleichen Namens.

Es konnte einem schwindelig werden angesichts kruder Überzeugungen, inmitten derer sich der Vorsitzende hinreißen ließ zu dem Satz: „Ich möchte den ganzen Mist nicht hören“. Man konnte den Mann verstehen, der sich dennoch redlich mühte, dem Prozess einen angemessenen Rahmen zu geben.

Dazu gehörte im Übrigen auch, dass er die Angeklagte darauf hinwies, dass sie mit ihrer Berufung selbst juristische Schritte in Anspruch genommen habe, die es aus ihrer Sicht gar nicht geben dürfte. Das Amtsgericht hatte die Frau zuvor wegen versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilt, dabei blieb es auch nach der Berufungsverhandlung.

Die Angeklagte kündigte an, die Sache vor das Oberlandesgericht bringen zu wollen. Sie habe sich jedenfalls für das Gute eingesetzt, für die vom Staat verhängten Coronamaßnahmen habe es keine Grundlage gegeben. Man darf also gespannt sein, ob und wie es in dieser Sache weitergeht.

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