Haan Pferdemist wird zum Zankapfel

Haan/Hilden · Haufen gelten offiziell als Verkehrshindernis und müssen entfernt werden. Anwohner hatte Foto auf Facebook gepostet.

 Pferdeäpfel vor einem Haaner Privathaus sorgen für Ärger.

Pferdeäpfel vor einem Haaner Privathaus sorgen für Ärger.

Foto: rp/privat

So viel steht fest: Aufmerksamkeit für sein Thema hat Carsten Willing reichlich bekommen. Der Haaner Schreinermeister, der in Wuppertal eine Werkstatt betreibt, hatte im Internet auf der Plattform Facebook ein Foto gepostet, das einen Haufen Pferdeäpfel auf dem Bürgersteig vor seinem Wohnhaus abbildet. Darunter hatte er den Text geschrieben: „Welcher gleichgültige Pferdebesitzer oder Reiter lässt denn bitteschön sein Pferd auf den Bürgersteig mitten vor unsere Tür kacken und lässt den Mist dann liegen? Unglaublich.”

Unglaublich war in der Tat, was dann folgte: mehr als 130 Kommentare kamen in kürzester Zeit auf Facebook zusammen. Die Reaktionen reichten von anonymen Beschimpfungen („Heul doch“) über moralisierende Beiträge („Das ist doch alles trocken und man kann es mit Hundehaufen gar nicht vergleichen. Wenn das unsere einzigen Sorgen wären, dann wäre die Welt in Ordnung...“) bis hin zu ernst gemeinten Ratschlägen: „Leute bei Obi zahlt ihr richtig Geld für Dünger und so hast Du keine Lauferei, guten Dünger und Lieferung frei Haus – ehrlich... besser geht nicht.“

Willing hat sich das alles intensiv angeschaut und muss trotzdem ein bisschen schmunzeln: „Ich habe doch gar nicht kritisiert, dass sich das Pferd vor meiner Tür erleichtert hat, sondern möchte wirklich gerne wissen, warum der Reiter mich nicht wenigstens versucht hat zu kontaktieren.“ Man könne ja über alles reden, „aber erlaubt ist das ganz sicher nicht“. Ein Blick ins Gesetzbuch zeigt: Willing hat Recht. Auch Pferdehalter sind verpflichtet die Pferdeäpfel aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen. Abgesehen davon, dass niemand gerne weder Hundehaufen noch Pferdeäpfel vor seinem Grundstück findet. Bei den Hinterlassenschaften der Pferde handelt es sich sogar rein rechtlich um Verkehrshindernisse. Das geht jedenfalls aus Paragraf 32 der Straßenverkehrsordnung hervor: „verkehrswidrige Zustände dürfen nicht entstehen”.

In Städten wie Cuxhaven beispielsweise, wo in den Kurgebieten reger Pferdeverkehr herrscht, sind städtische Reinigungskräfte täglich unterwegs, die sich um nichts anderes zu kümmern haben, als um Pferdeäpfel. Das verlangt Carsten Willing nicht. Er sagt: „Mir kurz Bescheid zu geben, hätte in diesem Fall schon gereicht. Aber einfach so zu tun, als gehe einen das nichts an, finde ich schon ein starkes Stück.“

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