Prozess-Fortsetzung Gutachter: „Es bestand Lebensgefahr“

HAAN · Im Prozess um die Misshandlung eines 83-jährigen Haaners hat ein Sachverständiger ausgesagt.

(magu) Im Prozess gegen vier Angeklagte, die im Mai 2017 einen Pensionär in seinem Haus im Hermann-Löns-Weg überfallen und misshandelt haben sollen, sagte gestern der Brandsachverständige aus. Zwei der Angeklagten sollen draußen „Schmiere“ gestanden haben, die anderen beiden sollen im Haus des 83-jährigen gewesen sein und es vor ihrer Flucht in Brand gesteckt haben. Das Opfer trugen sie - auf einem Stuhl gefesselt, geknebelt und mit einer Tüte über dem Kopf - auf die Terrasse. „Ich hatte Todesangst“, erinnerte sich der Mann daran, dass über ihm die Markise gebrannt habe. Er habe sich im letzten Moment samt Stuhl von der Terrasse in den Garten rollen können. Das man ihn an den Beinen mit Brandbeschleuniger besprüht hatte, habe er zuvor noch bemerkt.

Nun also saß der Sachverständige im Zeugenstand und bestätigte, dass es im Haus 24 Stellen gegeben habe, an denen Brandbeschleuniger festgestellt werden konnte. Man habe einen dafür ausgebildeten Hund durch die Räume geschickt und der habe dort zweifelsfrei angeschlagen. Dabei soll es sich um Benzin und Grillanzünder gehandelt haben. Der Brand selbst habe sich von der Sitzgruppe im Wohnzimmer über eine Treppe ins Obergeschoss ausgebreitet. In diesen Bereichen gebe es erhebliche Brandschäden. Im Erdgeschoss seien die meisten Räume zudem durch noch Rauchgaskondensat beschädigt worden. Eine Zigarette oder ein Feuerzeug hätten nicht genügt, um das Feuer zu entzünden. „Möglicherweise wurde eine Zeitung angezündet und auf die Couch geworfen“, so der Gutachter.

Dass er nun weiß, dass er vermutlich nur mit dem schwer entflammbaren Grillanzünder eingesprüht worden ist, dürfte für den 83-Jährigen kein Trost sein. Vom Gutachter war zu hören, dass durchaus Lebensgefahr bestanden hätte, wenn die brennende Markise auf ihn gefallen wäre. Ein Funkenflug allein hätte hingegen nicht genügt, um auf seine Beine überzugreifen. „Sie können sich nicht vorstellen, was in so einem Moment in einem vorgeht. Da ist alles in Aufruhr“, hatte Carl K. dem Gericht bei seiner Zeugenvernehmung gesagt. Er selbst wähnte sich in höchster Gefahr – da dürfte der Unterschied im Brennverhalten von Benzin und Grillanzünder zur Nebensache werden. Vor Gericht muss so etwas selbstverständlich geklärt werden.

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