Haan Grundschule Unterhaan: Rat diskutiert neu

Haan · CDU und FDP sehen noch Klärungsbedarf zu den von der Stadtverwaltung für den Betrieb der OGS errechneten Kosten.

Der Rat wird sich in seiner Sitzung am 26. Januar erneut mit dem Thema "Offene Ganztagsschule Unterhaan" befassen. Denn bislang wurde noch nicht entschieden, welcher Träger künftig den Offenen Ganztagsbetrieb übernimmt. Auch die Kostenfrage wollen CDU und FDP nochmals diskutieren.

Der Rat hatte in seiner Sitzung vom 8. Dezember den Vorschlag der Verwaltung abgelehnt, die Verantwortung an einen freien Träger zu vergeben. Eine Entscheidung, die Trägerschaft damit an die Stadtverwaltung zu vergeben, ist jedoch nicht gefallen. Auf diesen Formfehler wies FDP-Fraktionschef Michael Ruppert hin. "Vielmehr hat der Rat bei Stimmengleichheit lediglich dem Antrag der Verwaltung, die Trägerschaft auszuschreiben, die Zustimmung versagt."

Nach wie vor vertrete die FDP-Fraktion die Auffassung, dass die Übernahme der Trägerschaft durch die Stadt "mit erheblichen Folgen für Haushalt und Stellenplan - zirka zwölf zusätzliche Stellen - verbunden wäre." Darüber könne nicht ohne Ratsbeschluss entschieden werden. Auch die CDU hat noch Klärungsbedarf. Sie zweifelt an, dass der von der Stadtverwaltung genannte Betrag von 500.000 Euro jährlich bei städtischer Trägerschaft realistisch ist. "Die Kosten des Betriebs der OGS in Haan haben bisher inklusive aller Leistungen rund 350.000 Euro betragen", hält CDU-Fraktionschef Jens Lemke den städtischen Berechnungen entgegen. Hiervon würden der Landeszuschuss und die Elternbeiträge abgezogen, so dass sich die Kosten minimieren. "Somit sind für das kommende Haushaltsjahr mindestens 150.000 Euro Mehrkosten einzuplanen", so Lemke. FDP und CDU beauftragten die Stadtverwaltung daher, die Kosten der Alternativen aufzuzeigen. Das ist nun Thema.

Rückblende. Die Private Kindergruppe Haan hatte mit Schreiben vom 8. Juni vergangenen Jahres den Kooperationsvertrag zwischen der Stadt, der Grundschule und der Kindergruppe zum 31. Oktober desselben Jahres gekündigt. Der Verein, der die OGS vom ersten Tag an betrieb und ausbaute, begründete seine Entscheidung damit, dass die Arbeit ehrenamtlich nicht mehr zu leisten sei. Allerdings bedingen die Verträge, dass die Kündigungserklärung erst zum 31. Juli 2016 greift.

Für eine Fortsetzung des OGS-Betriebes kommen laut Stadtverwaltung nur zwei Möglichkeiten in Frage: Zum einen eine Übernahme der Einrichtung in städtischer Trägerschaft, zum anderen die Suche nach einem freien Träger.

(arue)
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