Stadtrat Mensch und Tier in einem Grab? Nicht in Haan

Es wird vorerst nichts aus dem Plan, einen Teil des Waldfriedhofs für Mensch-Tier-Bestattungen freizugeben.

 Auf dem Friedhof „ Auf der Löh“ im niederrheinischen Viersen ist eine Mustergrabanlage für Mensch-Tier-Bestattungen geschaffen worden.

Auf dem Friedhof „ Auf der Löh“ im niederrheinischen Viersen ist eine Mustergrabanlage für Mensch-Tier-Bestattungen geschaffen worden.

Foto: Busch, Franz-Heinrich sen. (bsen)

In Haan wird es auch künftig keine gemeinsamen Bestattungen von Menschen und Tieren geben. Das hat der Stadtrat mehrheitlich beschlossen. Ebenso abgelehnt wurde die Einrichtung eines Tierfriedhofes.

Im Jahr 2015 haben die ersten Gemeinden auf ihren Friedhöfen die Möglichkeit eingeräumt, Haustiere ins Grab mitzugeben. Im Kreis Mettmann bietet Ratingen diese Bestattungsform seit Juni 2017 an. Die Tiere müssen allerdings zuvor im Krematorium eingeäschert worden sein. Das Land NRW hat nach einer umfangreichen Überprüfung mittlerweile bestätigt, dass eine solche Form den Bestimmungen des Bestattungsgesetztes nicht widerspricht.

Allerdings hatte die Stadtverwaltung Haan in der Beschlussvorlage zur Entscheidung über das Thema jetzt einiges Material hinsichtlich Schwierigkeiten aufgelistet, die mit solchen Bestattungen verbunden sein können:

1. Da das Tier rechtlich als Grabbeigabe gelte, sei beispielsweise eine Bestattung des geliebten tierischen Gefährten vor dem Halter nicht möglich. Die Beigabe erfolge in der Regel mit der Bestattung des Menschen. Die Asche zuvor verstorbener Tiere muss also solange aufbewahrt worden sein.

2. Sollte das Tier zum Todeszeitpunkt des Halters noch leben, könne die Asche auch noch nachträglich dazugegeben werden, heißt es weiter. Wegen des hierbei notwendigen Mehraufwandes werde aber die Grabbereitungsgebühr für die Bestattung einer Urne in Rechnung gestellt.

3. Das verstorbene Tier darf gegenüber beigesetzten Menschen nur in deutlich untergeordneter Art und Weise auf dem Grabmal erwähnt werden. Gleichzeitig darf auch die Grabgestaltung insgesamt nicht auf das Tier abgestimmt sein.

4. Wenn auch das Tier für manchen Tierhalter so wichtig sei wie ein Mensch, dürfe dies nicht verallgemeinert werden. Andere Menschen/ Besucher störten sich womöglich daran, wenn Tiere auf einem Friedhof für Menschen betrauert werden, befürchtet die Verwaltung. Die Möglichkeit der Mensch-Tierbestattung sollte laut Stadt, wenn überhaupt, auf wenige Grabfelder begrenzt werden.

5. Die Möglichkeit einer Mensch-Tier-Bestattung setzt sich deutlich von der Bestattung von Tieren auf einem Tierfriedhof ab. Dort steht das Tier im Mittelpunkt, Grabstein und Grabgestaltung beziehen sich auf das Tier.

Im Fachausschuss wurden diese Argumente vor einigen Wochen bereits ausgiebig diskutiert. Die GAL beispielsweise äußerte damals keinerlei Bedenken, andere hatten Probleme mit der engen Nachbarschaft der speziellen Grabfelder zum allgemeinen Friedhof.

Es gibt auch grundsätzliche Bedenken.  So lehnt etwa die katholische Kirche Mensch-Tier-Bestattungen ab, weil Tiere keine Seelen hätten und sich nicht zu Gott bekennen könnten.

Sozialforscher behaupten zudem, Tiere ersetzten immer öfter den Lebenspartner – daraus resultiere der zunehmende Wunsch nach gemeinsamer Bestattung.

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