Haan Kreis stärkt Bettina Warnecke den Rücken
Haan · Im Fall Formella hat die Bürgermeisterin von der Kommunalaufsicht prüfen lassen, ob sie während des Verfahrens ein Dienstvergehen begangen hat. „Nein“, sagt der Kreis.
„Mir war unter anderem wichtig zu klären, ob ich mit der Unterrichtung der Ratsmitglieder im Fall Formella gegen die Verschwiegenheitspflicht oder gegen die Wohlverhaltenspflicht nach dem Beamtengesetz verstoßen habe“, erklärt Warnecke. Das seien disziplinarrechtliche Vorwürfe, die unter anderem auf Facebook erhoben worden waren. Um diesen Vorwürfen entgegenzutreten, hatte Warnecke selbst beim Kreis ein Verfahren angestoßen, das ihr Verhalten überprüfen sollte. Ergebnis: Mit der Unterrichtung der Ratsmitglieder sei Warnecke ihrer Informationspflicht nach Paragraph 55 Gemeindeordnung NRW nachgekommen.