Verkehr in Haan Bürgerbegehren zu Fahrradstreifen auf der B228 ist zulässig

Haan · Der Stadtrat muss jetzt entscheiden, ob er den beschlossenen Fahrradschutzstreifen aus dem Handlungskonzept für die Bundesstraße nimmt, oder ob er es auf einen Bürgerentscheid ankommen lässt.

 Fahrradschutzstreifen auf der B228 sind ein heißes Thema. Das Bürgerbegehren will konkret einen solchen Streifen an der südlichen Seite der Bahnhofstraße von der Wilhelmstraße bis zur Kölner Straße verhindern.

Fahrradschutzstreifen auf der B228 sind ein heißes Thema. Das Bürgerbegehren will konkret einen solchen Streifen an der südlichen Seite der Bahnhofstraße von der Wilhelmstraße bis zur Kölner Straße verhindern.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Die Betreiber des Bürgerbegehrens zur Verhinderung eines Fahrradschutzstreifens auf der Bundesstraße 228 haben eine wichtige Hürde genommen. Wie die Stadt Haan jetzt in einer Beschlussvorlage für den Umwelt- und Mobilitätsausschuss am kommenden Dienstag (23. November) mitteilte, ist das Bürgerbegehren zulässig. 1906 Personen haben demnach eine gültige Unterschrift geleistet – notwendig waren 1770. Damit muss der Haaner Stadtrat nun entscheiden, ob er dem Bürgerbegehren entspricht und den Fahrradschutzstreifen aus dem Handlungskonzept für die B228 nimmt, oder ob er es auf einen Bürgerentscheid ankommen lässt. Der könnte der Stadt zufolge frühestens am 13. März kommenden Jahres stattfinden, da mit der Benachrichtigung der Abstimmungsberechtigten auch ein Abstimmungsheft versandt werden müsse. Dieses Heft muss unter anderem ein städtisches Informationsblatt zur Thematik und den Abstimmungsmodalitäten enthalten – außerdem jeweils kurze sachliche Begründungen der Initiatoren des Bürgerbegehrens, der Ratsfraktionen, die das Bürgerbegehren abgelehnt haben, sowie der Ratsfraktionen, die ihm zugestimmt haben.