Haan Angeklagter zieht Berufung gegen Urteil zurück
Nach einem Diebstahl im Industriegebiet Ost verhandelte Amtsgericht Mettmann.
Die Bereitschaft, sich angesichts drückender Hitze möglichst schnell zu einigen, war unübersehbar. Die Berufungsrichterin hatte die ungewöhnlich dicke Akte des Amtsgerichts Mettmann schon zuvor genau studiert und machte dem Angeklagten keine allzu große Hoffnung.
An einem Novembertag 2017 hatte die Videoüberwachung einer Maschinenkupplungsfabrik im Industriegebiet Haan-Ost aufgezeichnet, wie ein Kleinwagen rückwärts mit einem Anhänger ans Tor an der Rheinischen Strasse heranfuhr, das dann mit Gewalt geöffnet wurde. Daraufhin sei eine von zwei dunklen Figuren auf einen Container geklettert, hatte vier leere Gitterboxen heruntergeworfen und blitzschnell auf den Hänger geladen.
Das Kennzeichen des Autos war durch den Hänger zwar verdeckt. Die alarmierte Polizei aber sah kurze Zeit später um die Ecke einen Polo mit Wuppertaler Kennzeichen, der einen leeren Anhänger zog. Das eher ungewöhnliche Zuggespann wurde sofort gestoppt. die beiden Fahrer kurz vernommen. Im Fahrzeug fand sich ein Wagenheber. Später folgten dann die vorläufige Festnahme und ein Verhör auf der Wache.
Dort wiederum sah der Anwalt seinen Mandanten unfair behandelt, war der doch beim Stopp in Haan-Ost nicht auf seine Rechte hingewiesen worden. Auch die Untersuchung des Fahrzeugs sei daher aus juristischer Sicht nicht zulässig gewesen, strebte der Verteidiger ein Verwertungsverbot für die Erkenntnisse aus diesen frühen Ermittlungen an. Die Richterin betonte, es habe sich damals um ein ‚informatorisches Gespräch’ gehandelt und nicht um eine Beschuldigtenvernehmung - die sei erst später gefolgt.
Am Wagenheber hatten sich Spuren des Rolltores der Haaner Firma feststellen lassen. Der Staatsanwalt wurde deutlicher. Es sei das erste Mal, dass der Beklagte vor Gericht stehe, und man hätte ihm das genaue Ausmaß seiner Beteiligung an diesem gemeinschaftlichen Diebstahl nicht nachweisen können. Das Strafmaß sei deshalb bereits beim Amtsgericht auf ein Mindestmaß festgesetzt worden – 110 Tagessätze à 15 Euro. Nach kurzer Beratung zog der Beklagte die Berufung zurück.