Leben in Grevenbroich Weiter Diskussion über die Wohnraum-Satzung

Grevenbroich · Die Kritik von Haus & Grund und des Bauvereins Grevenbroich an der vom Rat beschlossenen Wohnraum-Schutzsatzung können die SPD und Mein Grevenbroich nicht nachvollziehen, sie hatten die Satzung beantragt. Ziel ist es, dass knapper Wohnraum nicht etwa als Monteurswohnungen zweckentfremdet wird.

 Bei Neuvermietung oder Sanierung sei ein Zeitraum von drei Monaten oft nicht einzuhalten. (Symbolbild)

Bei Neuvermietung oder Sanierung sei ein Zeitraum von drei Monaten oft nicht einzuhalten. (Symbolbild)

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Der Haus- und Grundbesitzerverein und der Bauverein hatten kritisiert, dass die Frist, ab der Wohnraum als zweckentfremdet gelte, zu kurz sei. Bei Neuvermietung oder Sanierung sei ein Zeitraum von drei Monaten oft nicht einzuhalten. CDU und FDP hatten ähnlich argumentiert, sie lehnten die Satzung ab.

Martina Suermann, Fraktionsvorsitzende von Mein Grevenbroich, erklärt: „Fakt ist, dass Vermieter aufgrund der gesetzlichen Kündigungsfristen sehr frühzeitig wissen, wann eine Wohnung wieder frei wird. Sie können sich rechtzeitig um Wiedervermietung bemühen. Zumal sie selbst wohl ein berechtigtes  wirtschaftliches Interesse daran haben werden.“

SPD-Fraktionsgeschäftsführer Daniel Rinkert gibt zu bedenken: „Die Satzung soll für diejenigen gelten, die Wohnraum zweckentfremden, und nicht für die vielen fürsorglichen Vermieter, die wichtigen Wohnraum schaffen. Außerdem gilt für Vermieter, die Wohnraum sanieren, eine verlängerte Frist zur Wiedervermietung – sechs statt drei Monate.“

Suermann macht den Handlungsbedarf deutlich: „Besonders im Bahnhofsviertel und in den südlichen Stadtteilen stellen wir fest, dass ganze Häuser für Leiharbeiter und Monteure genutzt werden.“ Und Rinkert erklärt: „Die Satzung soll als ein Baustein von vielen im Rahmen einer Wohnungsbauoffensive helfen, Wohnraum zu schützen und zu schaffen.“

(NGZ)
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