Grevenbroich Wahlausschuss: Einzelkandidat legt Beschwerde ein

Grevenbroich · Der Wahlausschuss der Stadt Grevenbroich hat am Mittwochabend beschlossen, dass die eingereichten Vorschläge zur Bürgermeisterwahl am 13. September angenommen werden. Gegen diesen Beschluss hat der Rechtsanwalt und Einzelbewerber Michael Zimmermann gestern Morgen Beschwerde eingelegt. Er beantragt, den Beschluss aufzuheben und ihn abzuändern.

"Der Beschluss entspricht nicht dem Kommunalwahlgesetz samt Verordnung beziehungsweise den darin enthaltenen Anforderungen", so Zimmermann in seinem Schreiben an den Wahlausschuss des Rhein-Kreises Neuss. Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht macht das an mehreren Punkten fest.

Unter anderem kritisiert er, dass der gemeinsame Wahlvorschlag von SPD, Grünen, Linken und Freien Bürgern für den Bürgermeisterkandidaten Klaus Krützen (SPD) rechtswidrig aufgenommen worden sei. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag setze nach dem Kommunalwahlgesetz voraus, dass in geheimer Abstimmung eine Wahl stattfindet, erläuterte Zimmermann gegenüber unserer Zeitung: "Es reicht keine Sympathiekundgabe anlässlich gemeinsamer Treffen, wie das bei der SPD geschehen ist."

Der Erste Beigeordnete Michael Heesch, der den Ausschuss leitete, wollte sich zu diesem Vorwurf gestern nicht äußern. Ebenso der Rhein-Kreis: Sprecher Harald Vieten verwies auf den Kreiswahlausschuss am Montag um 17 Uhr, der sich mit der Beschwerde beschäftigen wird. Klaus Krützen sieht dem gelassen entgegen: "Alles ist korrekt gelaufen. Die Parteien haben mich in ihren Mitgliederversammlungen in geheimer Abstimmung gewählt."

Zimmermann beschwert sich zudem über die Reihenfolge der Wahlbewerber auf dem Wahlzettel. Er ist der Meinung, dass der Einzelbewerber Dirk Heyartz nicht an vierter Stelle stehen dürfe. Heyartz möge sich zwar einen oder zwei Tage vor ihm bei der Stadt gemeldet haben - allerdings ohne die erforderlichen Unterstützungsunterschriften. "Es war also nicht mehr als nur eine Anmeldung, verbunden mit der Erklärung, für die Bürgermeisterwahl kandidieren zu wollen", so Zimmermann. Er selbst habe am 4. Dezember alle Unterlagen mitsamt 290 Unterstützer-Unterschriften vorgelegt.

Zudem hält er seinen Wahlvorschlag für rechtlich fehlerhaft, da er keine Berufsbezeichnung enthalte. Zimmermann pocht darauf, dass er ein Anrecht darauf habe, mit dem Titel "Dr. jur." und dem Zusatz "LL.M oec" (für vertiefte Kenntnisse im Bereich des Wirtschaftsrechts) auf dem Wahlzettel zu erscheinen.

"So wie die Parteien ihre ,Marke' CDU oder SPD zufügen dürfen, ist das mein Pfund, mit dem ich in die Wahl gehe", argumentiert Zimmermann. Nach dem Weggang der Beigeordneten Barbara Kamp könne er als Fachanwalt für Verwaltungsrecht und seiner Befähigung zum Richteramt ihren Job übernehmen. Vorausgesetzt, er wird gewählt.

(wilp)
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