Grevenbroich Verwaltungsmitarbeiter bei Wahlen weiter im Vorteil

Grevenbroich · 2017 stehen die Landtags- und die Bundestagswahl an. Um den reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sind Wahlhelfer notwendig. Eingesetzt werden meist nicht nur ehrenamtliche Helfer, die ein Erfrischungsgeld erhalten, sondern auch Mitarbeiter der Verwaltung. Diese bekommen für ihren Einsatz einen Freizeitausgleich.

Die FDP-Fraktion hatte in diesem Zusammenhang eine Anfrage an den Bürgermeister gestellt. Sie wollte wissen, was die Stadt tut, um mehr Helfer zu gewinnen, ob die "Besserstellung der Verwaltungsmitarbeiter" beendet werde beziehungsweise welche Gründe diese Besserstellung rechtfertigen und wie hoch das Erfrischungsgeld in Grevenbroich im Vergleich mit anderen Kommunen ist.

Die Antworten gab es in der jüngsten Ratssitzung. Demnach hat eine Projektarbeit der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW, Abteilung Duisburg, sich mit der Gewinnung von Wahlhelfern beschäftigt. Die Motivation, so das Ergebnis, steige durch geldwerte Leistungen, die auch nach der Funktion innerhalb der Wahlvorstände gestaffelt werden könnten. "Ein Erfrischungsgeld allein in Höhe von 21 Euro, das dem Erstattungsbetrag entspricht, den die kommunen zu Wahlen zum Bundestag oder Landtag erhalten, wird wohl nur wenige Bürger überzeugen, das Wahlehrenamt als gesellschaftliche Aufgabe zu begreifen", so heißt es in der Antwort der Verwaltung. Auch weiche Faktoren, wie ein ortsnaher Einsatz oder bessere Verpflegung, könnten eine Rolle spielen. Das Erfrischungsgeld liegt in Grevenbroich derzeit bei 25 Euro, andere Kommunen zahlen - je nach Aufgabe - bis zu 100 Euro.

Bezüglich der Verwaltungsmitarbeiter will die Stadt an der bestehenden Regelung festhalten. Als Begründung heißt es: "Der Einsatz von Verwaltungsmitarbeitern in den Schlüsselstellungen der Wahlvorstände ist wegen ihrer regelmäßig langjährigen Erfahrung als Wahlhelfer und ihres Rechtsverständnisses im Zusammenhang mit der äußerst komplexen Aufgabe unerlässlich." Das wichtigste Element zu ihrer Motivation sei noch vor der Höhe des Erfrischungsgeldes der Freizeitausgleich.

(arr)
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