Nach Privatklage in Grevenbroich Gericht fordert von Stadt Begründung für Tempo-30-Zonen

Grevenbroich · Ein Bürger hat gegen einige Tempo-30-Zonen in Grevenbroich geklagt. Sogar die Kreispolizeibehörde hält die Geschwindigkeitsreduzierung in der Bahnstraße für nicht sinnvoll. Nun fordert das Verwaltungsgericht Düsseldorf eine Rechtfertigung der Stadt.

In Erklärungsnot wird die Stadt Grevenbroich jetzt durch das Verwaltungsgericht Düsseldorf gebracht, was die Tempo-30-Zonen an der Rheydter-, Linden-und Bahnstraße anbelangt. Das Gericht verlangt nämlich sozusagen die Rechtfertigung der Stadt und hat eine Frist für die Beantwortung seiner Fragen von drei Wochen gesetzt. Hintergrund für das Anschreiben des Verwaltungsgerichtes an die Stadt ist die Privatklage eines Bürgers gegen die Tempo-30-Zonen, die das Gericht im Übrigen als zulässig erklärt hat: Jeder Verkehrsteilnehmer kann laut des Gerichtes gegen „belastende Verkehrszeichen“ innerhalb eines Jahres klagen, teilt es sinngemäß der Stadt mit. Die Frist sei gewahrt, da die von dem Bürger angefochtenen Verkehrszeichen im Herbst 2017 und im Sommer 2018 aufgestellt worden seien. Klage eingereicht wurde im Mai 2018.