Grevenbroich UWG-Initiative irritiert Rathaus

Grevenbroich · Die UWG bietet Widerspruchsschreiben gegen die im geplanten neuen Meldegesetz geregelte Datenweitergabe an. Das sorgt für Irritationen in Rathaus und Bürgerbüro. Denn das Gesetz tritt – wenn überhaupt – erst 2014 in Kraft.

Die UWG bietet Widerspruchsschreiben gegen die im geplanten neuen Meldegesetz geregelte Datenweitergabe an. Das sorgt für Irritationen in Rathaus und Bürgerbüro. Denn das Gesetz tritt — wenn überhaupt — erst 2014 in Kraft.

Die UWG-Ratsfraktion hadert mit dem geplanten neuen Meldegesetz. In einem Schreiben hat sie Bürgermeisterin Ursula Kwasny jetzt aufgefordert, "die generelle Datenweitergabe" durch die Meldebehörden "unverzüglich, bis zur Novellierung des Meldegesetzes, einzustellen".

Im Rathaus und bei den Mitarbeitern des Bürgerbüros löst das Kopfschütteln aus. Andrea Henicke, Mitarbeiterin des Bürgerbüros, betont: "Das neue Meldegesetz soll erst 2014 in Kraft treten. Bislang hat sich überhaupt nichts geändert."

Der am 28. Juni im Bundestag verabschiedete Gesetzestext sieht vor, dass die sogenannte Einwilligungsregelung bei der Weitergabe von Daten gegen eine weniger Datenschutz bietende Widerspruchsregelung ausgetauscht wird. Die Bürger müssten folglich einer Weitergabe ihrer Daten zum Beispiel an Adresshändler ausdrücklich widersprechen.

Zudem sollen sich Adresshändler künftig vom Amt bereits vorliegende Daten bestätigen oder aktualisieren lassen können, auch wenn der Bürger grundsätzlich Widerspruch eingelegt hat. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, hatte das Gesetz als "Geschenk an die Werbewirtschaft" kritisiert.

Allerdings soll das geplante neue Meldegesetz nach massiver Kritik der Datenschützer novelliert werden. Das wollen die Bundesländer im September im Bundesrat durchsetzen. Da bislang zwar eine kontroverse Diskussion über das Gesetz stattgefunden hat, rechtlich aber nichts geändert worden ist, überrascht der Vorstoß der UWG im Rathaus.

Zudem betonen UWG-Ratsfrau Hildegard Florack und Fraktionsgeschäftsführer Hubert Rütten in dem Schreiben, "interessierten Bürgern entsprechende Widerspruchsschreiben auf Anfrage zur Verfügung" stellen zu wollen. Ziel sei es, dass die Bürger "ihre Rechte wahrnehmen können".

Solche Widersprüche machen zurzeit aber vor allem Eines: unnötige Arbeit im Bürgerbüro. Schon jetzt sind viele Grevenbroicher angesichts des geplanten neuen Meldegesetzes verunsichert. "Es kommen immer mehr Bürger, die bereits Widerspruch einlegen", sagt Andrea Henicke. Das sei zum jetzigen Zeitpunkt aber unnötig. "Im momentan geltenden Recht ist der Widerspruch ohnehin verankert", betont Henicke.

Zu berücksichtigen ist, dass es sich beim Melderegister um ein öffentliches Register handelt. Das bedeutet: Grundsätzlich können Auskünfte eingeholt werden, auch von Privatpersonen. In Grevenbroich kostet die Auskunft pro Person sieben Euro.

Für die Werbewirtschaft und Adresshändler ist das wegen der sich summierenden Kosten uninteressant. Eine generelle Weitergabe von Daten — zum Beispiel der Namen und Anschriften von allen Anwohnern bestimmter Straßen — gibt es laut Henicke nicht.

(NGZ)
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