Unfall in Grevenbroich Ein BMW-Fahrer unter Drogeneinfluss verletzt Senioren schwer

Grevenbroich · Am Donnerstag, 14. April, gegen 18:30 Uhr, überfährt ein BMW eine rote Ampel am Bahnübergang „Am Hammerwerk“. An der schließenden Schranke muss er auf die Gegenfahrbahn ausweichen und erfasst einen Radfahrer.

 Durch unverantwortliche Fahrweise wurde ein 85-Jähriger in Grevenbroich schwer verletzt. (Symbolfoto)

Durch unverantwortliche Fahrweise wurde ein 85-Jähriger in Grevenbroich schwer verletzt. (Symbolfoto)

Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Laut Zeugenaussagen verlor der der 23-jährige Fahrer bei seinem Manöver die Kontrolle über seinen PKW und kollidierte unmittelbar hinter dem Bahnübergang mit einem Radfahrer sowie einem Verkehrszeichen.

Der 85-jährige Radfahrer stürzte dabei von seinem Fahrrad und wurde schwer verletzt in ein umliegendes Krankenhaus gebracht.

Ein Vortest am BMW-Fahrer deutete auf Drogenkonsum vor dem Unfall hin. Dem 23-jährigen Autofahrer aus Grevenbroich wurde eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein wurde beschlagahmt. Zudem wurde sein PKW sichergestellt.

Er muss sich nunmehr einem Strafverfahren wegen einer Straßenverkehrsgefährdung sowie der fahrlässigen Körperverletzung verantworten.

Drogenkonsum führt zu deutlichen Beeinträchtigungen der optischen und akustischen Wahrnehmung sowie des Reaktions- und Konzentrationsvermögens. Daher ist es verboten, unter dem Einfluss von Drogen ein Fahrzeug zu führen. Drogenkonsumenten gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch Freunde und Familienangehörige, die bei ihnen im Auto mitfahren, und alle anderen Verkehrsteilnehmer. Wenn Fahrzeugführer unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnehmen, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit und müssen eine Geldbuße bis zu 1.500 Euro zahlen. Außerdem erhalten sie ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten. Wer drogenbedingt einen Fahrfehler macht, andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder einen Unfall baut, begeht eine Straftat. Dies hat unter anderem ein Bußgeld- bzw. Strafverfahren, eine Führerscheinsperre bis zu fünf Jahren und eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zur Folge. Ein Drogenkonsument kann die Fahrerlaubnis auch verlieren, wenn er nicht am Straßenverkehr teilnimmt. Allein der Besitz oder nachgewiesene Konsum von Drogen kann dafür schon ausreichen.

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