Stieftochter sexuell missbraucht Stiefvater muss für mehr als drei Jahre ins Gefängnis

Grevenbroich/Rommerskirchen · Das Mönchengladbacher Landgericht hat einen 44 Jahre alten Mann aus Rommerskirchen Donnerstag zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.

Die zuständige Strafkammer um Richter Lothar Beckers sah es als erwiesen an, dass er seine Stieftochter aus Grevenbroich monatelang sexuell missbraucht hatte. Das Gericht folgte damit dem Antrag von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Der Rommerskirchener hatte im Prozess bis zuletzt beteuert, seine Stieftochter nicht missbraucht zu haben. Das Gericht sah das jedoch anders. Zu überzeugend hatte die Elfjährige bei ihrer Befragung unter Ausschluss der Öffentlichkeit von den Taten zwischen Februar und Mai 2012 berichtet.

Mindestens fünfmal hatte sich der Angeklagte laut Urteil in dieser Zeit an der Schülerin vergangen, unter anderem hatte das Mädchen dabei Verletzungen erlitten. Das Kind hatte sogar selbstständig Indizien zusammengetragen, um den Stiefvater überführen zu können. "Wir halten die Aussagen des Kindes für glaubhaft", erklärte Richter Lothar Beckers. Auch eine Gutachterin im Verfahren hatte wenig Zweifel daran, dass die Schülerin die Wahrheit sagt. Ihren Angaben zufolge hätte es einer "großen intellektuellen Leistung bedurft, um die Vorwürfe derart aufzubauschen". Stattdessen war sich die Expertin sicher, dass der Missbrauch auch tatsächlich so stattgefunden hat, wie von dem Mädchen geschildert.

Die Mutter des Kindes und Ehefrau des Angeklagten hält bis heute zu ihrem Mann, das Kind lebt inzwischen in einem Heim. Dort hat sich die Elfjährige allerdings positiv entwickelt. Laut Staatsanwaltschaft haben sich ihre schulischen Leistungen deutlich verbessert. "Offenbar ist durch den Auszug aus dem Elternhaus eine große Belastung weggefallen", so die zuständige Staatsanwältin in ihrem Plädoyer.

Zufrieden zeigte sich auch Anwältin Helga Koenemann. Sie hatte das Kind als Nebenklägerin vor Gericht vertreten. "Das Urteil zeigt, dass meine Mandantin die Wahrheit gesagt ist", so Koenemann. Allerdings erwartet die Rechtsanwältin, dass die Verteidigung Revision einlegt. Anwalt Oliver Wintz hatte einen Freispruch den Rommerskirchener gefordert. Sollte er Revision einlegen, müsste der Bundesgerichtshof das Urteil überprüfen.

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