Grevenbroich Stadtverwaltung lehnt die Anmeldung für Realschule ab

Grevenbroich · Bis Freitag hatte die Stadtverwaltung Zeit, sich zu zwei Anträgen der Bürgerinitiative "Rettet die Realschule Bergheimer Straße" zu äußern. Die Elternvertreter hatten zum einen die Möglichkeit einer sofortigen "bedingten Zweitanmeldung" für die Schule gefordert. Zum anderen sollte die Schule die Möglichkeit erhalten, sich bei einem "Tag der offenen Tür" vorzustellen. Beide Anträge hat Stadt-Justiziar Marc Saturra abgelehnt.

Eltern der Realschule Bergheimer Straße (RBS) hatten ein Bürgerbegehren organisiert, damit ihre Schule eine Zukunft hat. Der Stadtrat hatte zuvor für die schrittweise Auflösung votiert. Die erforderliche Stimmenzahl – sechs Prozent der wahlberechtigten Grevenbroicher – hatte die Initiative innerhalb einer Woche gesammelt. Der Stadtrat erkannte die Zulässigkeit des Begehrens an, lehnte das Begehren selbst aber ab. Vom 15. bis 27. April soll nun – ähnlich wie bei einer Kommunalwahl – jeder Grevenbroicher über den Erhalt der Realschule abstimmen können. Strittig ist zwischen Stadtverwaltung und Initiative, wann Eltern ihre Kinder für die eigentlich auslaufende RBS anmelden können. Während die Schüleranmeldungen für die beiden Gesamtschulen zurzeit ausgewertet haben, haben Eltern noch die Möglichkeit, die künftigen Fünftklässler an den beiden Gymnasien oder an der Realschule in Wevelinghoven anzumelden. Die Stadtverwaltung argumentiert, dass Eltern – im Fall eines erfolgreichen Bürgerbegehrens – ihre Kinder noch nachträglich an der RBS anmelden könnten. Die Initiative sieht darin einen Wettbewerbsnachteil.

Dem widerspricht der städtische Rechtsexperte Marc Saturra: Die Möglichkeit einer bedingten Zweitanmeldung einzuräumen oder nicht zu untersagen, würde dem Ratsbeschluss zur schrittweisen Auflösung entgegenlaufen. Einen Tag der offenen Tür durchzuführen, sei eine Sache der Schule.

Die Elternvertreter wollen jetzt überlegen, wie sie weiter vorgehen. Eine Möglichkeit wäre, einen Antrag vor dem Verwaltungsgericht einzureichen und etwa eine Anmeldung an der RBS einzuklagen.

(NGZ)
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