Grevenbroich Stadt weist Vorwürfe der Initiative zurück

Grevenbroich · Verwaltung legt eidesstattliche Versicherungen vor: "Mitarbeiter wurden nicht unter Druck gesetzt."

Grevenbroich: Stadt weist Vorwürfe der Initiative zurück
Foto: Erster Beigeordneter Michael Heesch, Bürgermeisterin Ursula Kwasny. NGZ-Foto: L. Hammer

Es war der Versuch, noch vor der Gerichtsverhandlung am Freitag die Vorwürfe gegen die Stadtverwaltung mit sachlichen Argumenten zu entkräften. Die Behauptung, dass auf einen Mitarbeiter Druck wegen Aktivitäten rund um das Bürgerbegehren zum Erhalt der Realschule Bergheimer Straße (RBS) ausgeübt worden seien, ließ aber bei Bürgermeisterin Ursula Kwasny als auch beim Ersten Beigeordneten Michael Heesch Emotionen hochkommen: "Das ist nicht in Ordnung, wie hier mit meinen Mitarbeitern umgegangen wird", so Kwasny. Stadt-Justiziar Marc Saturra betonte: "Für die Behauptungen der Bürgerinitiative gibt es keinerlei Beweise — weder Zeugenaussagen noch Dokumente."

Stattdessen legte die Verwaltung zwei eidesstattliche Versicherungen vor: die eine von Thomas Staff, dem Leiter des Fachbereichs Schulen, die andere von Heinz-Josef Beckers, Hausmeister der Erich-Kästner-Schule in Elsen. Darin erklären beide, dass die von der Bürgerinitiative erhobenen Behauptungen "falsch" seien. Warum überhaupt der Name von Heinz-Josef Beckers in diesem Zusammenhang auftauchen konnte, darauf wollten die Verwaltungsvertreter keine Antwort geben: "Das müssen Sie die Bürgerinitiative fragen", meinte Michael Heesch.

Laut Ansicht von Marc Saturra ist lediglich der Antrag zur "bedingten Zweitanmeldung" derjenige, "über den man sich vor Gericht auseinandersetzen kann". Bedingte Zweitanmeldung bedeutet, dass Eltern ihre Kinder unter dem Vorbehalt an der Realschule Bergheimer Straße anmelden können, dass der Bürgerentscheid erfolgreich sein wird und die Schule bestehen bleibt. Dafür müssen 15 Prozent der wahlberechtigten Grevenbroicher — ähnlich wie bei einer Kommunalwahl — für den Erhalt der Realschule stimmen.

Die Stadtverwaltung lehnte dieses Anmelde-Verfahren bisher mit dem Hinweis ab, dass der Rat bereits im Dezember die schrittweise Auflösung der RBS beschlossen und die Bezirksregierung diesen Schritt genehmigt habe. Stattdessen machte Michael Heesch erneut deutlich: "Sollte der Bürgerentscheid erfolgreich sein, können Eltern ihre Kinder noch für die Realschule Bergheimer Straße ummelden."

Anwalt Michael Zimmermann, der die Bürgerinitiative vertritt, schätzt die Rechtslage in diesem Punkt anders an. Er meint einen Wettbewerbsnachteil für die Realschule Bergheimer Straße gegenüber den andern weiterführenden Schulen zu erkennen — und diese sei für ein Bürgerbegehren nicht zulässig: "Der zeitliche Nachteil besteht bereits jetzt, da die Anmeldungen für die beiden Gesamtschulen abgeschlossen sind." Er rechnet sich aber für das Eilverfahren am Freitag "gute Chancen" aus, dass das Verwaltungsgericht Düsseldorf seinen Argumenten für eine bedingte Zweitanmeldung folgen wird.

(NGZ/rl)
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