Grevenbroich Stadt versetzt endlich Tempo-30-Schild am Tunnel

Grevenbroich · Die Stadt hat jetzt die vom Rat beschlossenen Änderungen an den gerade erst eingerichteten, heftig umstrittenen Tempo-30-Zonen Auf der Schanze und Rheydter Straße vorgenommen. Gestern waren Mitarbeiter der Wirtschaftsbetriebe unterwegs, um Schilder zu versetzen oder zu entfernen. Beispielsweise wurde an der Straße Auf der Schanze stadteinwärts das schlecht zu sehende Tempo-30-Schild vor der südlichen Rampe der Bahnunterführung an die nördliche Rampe versetzt, der Tempo-30-Bereich wird kürzer. Für die Korrekturen hatte der Rat Anfang Oktober einen Dringlichkeitsbeschluss gefasst, die Umsetzung ließ allerdings vier Wochen auf sich warten. "Ein Mitarbeiter der Stadt wird am Freitag die Strecken abfahren und prüfen, ob alle beschlossenen Änderungen vorgenommen worden sind", kündigte Dezernent Claus Ropertz gestern an.

Zum Hintergrund: Im September hatte der Bauausschuss Tempo 30 an drei Hauptstraßen beschlossen. Anlass ist die geänderte Straßenverkehrsordnung, nach der innerorts an Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen sowie weiteren Vorfahrtsstraßen im Bereich von Schulen, Kitas, Pflegeheimen und Krankenhäusern Tempo 30 angeordnet werden kann.

Doch das Ergebnis sorgte bei vielen Bürgern für Kopfschütteln. Die Unterführung Auf der Schanze etwa wurde in die Zone einbezogen, obwohl dort weder Fußgänger noch Radfahrer, die geschützt werden sollen, unterwegs sein dürfen. Bürgermeister Klaus Krützen reagierte auf den Druck aus der Bevölkerung, schlug Änderungen vor. "Wir sind etwas über das Ziel hinausgeschossen", räumte er ein. Der Rat beschloss, die Unterführung Auf der Schanze aus der 30er-Zone herauszunehmen und auf der Rheydter Straße stadtauswärts den Tempo-30-Bereich bereits Höhe Düsseldorfer Straße und nicht erst Höhe Im Buschfeld enden zu lassen.

Beendet ist das Thema aber noch nicht: Der Bauausschuss wird sich nochmals am 30. November mit den Zonen befassen. Die Verwaltung prüft, ob an Kitas und Schulen eine zeitliche Begrenzung der Tempo-30-Regelung ausreicht.

(cso-)
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