Grevenbroich Stadt muss für die Wettbürosteuer neu planen

Grevenbroich · Berechnung nach Fläche hielt vor Gericht nicht stand. Bisher geleistete Steuer wird Betreibern zurückgezahlt.

Die Stadt kann die neue Wettbürosteuer nicht wie geplant erheben. Der Grund: Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts muss die Stadt umplanen, zunächst neue Kriterien für die Berechnung der Steuer erarbeiten. Erste Zahlungen sind aber bereits eingegangen, das Geld soll zurückerstattet werden.

Ende 2016 hatte der Rat die Einführung der Steuer beschlossen, um die Zahl der Wettbüros in der Stadt einzudämmen, die Ansiedlung weiterer Büros zu verhindern . Fünf gab es Ende vergangenen Jahres. Außerdem wollte die Stadt ihre Steuereinnahmen verbessern. 36.000 Euro sind im Etat 2017 eingeplant. Doch darauf muss die Kämmerei erst einmal verzichten. Der Grund: "Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Dortmunder Wettbürosteuersatzung aufgrund des darin angewandten Flächenmaßstabs unzulässig ist", erläutert Rathaussprecherin Ines Hammelstein. Das betrifft auch Grevenbroich, die Stadt hat in ihrer im Januar in Kraft getretenen Satzung ebenfalls den Flächenmaßstab gewählt: Die Betreiber von Wettbüros für Sport- und Pferdewetten sollten je angefangenen 20 Quadratmetern der für die Besucher bestimmten Räume 200 Euro pro Monat zahlen.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig urteilte jedoch, dass der in Dortmund gewählte Flächen-Maßstab die Steuergerechtigkeit verletze. Den "sachgerechtesten Maßstab" bildet laut Gericht der "Wetteinsatz". Die Stadt Grevenbroich muss nun handeln, sie will nun "wie vom BVG empfohlen, einen Maßstab nach Wetteinsatz einzuführen". Details stehen noch nicht fest, da erst die vollständige Urteilsbegründung abgewartet werden müsse.

Doch seit Jahresanfang waren bereits erste Steuerbescheide versandt worden, zwei Zahlungen seien bereits eingegangen, erklärt die Stadt. In einem Fall lieg eine Klage vor. Die beiden Steuerbescheide sollen nun aufgehoben werden, die Steuer zurückgezahlt werden.

Verzichten muss Kämmerin Monika Stirken-Hohmann auf die Einnahmen wohl aber nicht, die Wettbeüros werden vermutlich an der Steuer nicht vorbeikommen: Die zum Januar 2018 auf Grundlage des Wetteinsatzes festgesetzte Steuer "kann rückwirkend zum 1. Januar 2017 erhoben werden", erläutert Ines Hammelstein.

(NGZ)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort