Wohnen in Grevenbroich Stadt will Monteurswohnungen begrenzen

Grevenbroich · Wohnraum ist knapp und soll nicht zweckentfremdet werden – etwa durch Unterbringung von Monteuren und Leiharbeitern. Das meint der Stadtrat. Die Verwaltung erarbeitet einen Satzungsentwurf zum Schutz von Wohnraum.

 Unter anderem im Bahnhofsviertel gibt es nach Auskunft von SPD und „Mein Grevenbroich“ viele Monteurs- und Leiharbeiterwohnungen.

Unter anderem im Bahnhofsviertel gibt es nach Auskunft von SPD und „Mein Grevenbroich“ viele Monteurs- und Leiharbeiterwohnungen.

Foto: Georg Salzburg(salz)

Ob in der Energie-Branche oder in anderen Unternehmen – viele Betriebe sind neben ihrem Stammpersonal auf Monteure und Leiharbeiter angewiesen, die auf Zeit bleiben und natürlich dann auch eine Bleibe finden müssen. Das Problem aus Sicht mehrerer Fraktionen: Durch die Unterbringung in Wohnungen wird der Mietraum für andere noch knapper als er sowieso schon ist. SPD  und „Mein Grevenbroich“ sehen Handlungsbedarf: Sie fordern in einem Gemeinschaftsantrag eine „Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum“. Gegen die Stimmen der FDP beschloss der Stadtrat nun, dass die Stadtverwaltung dafür einen Entwurf erarbeitet.

„Wir wollen der Zweckentfremdung von Wohnraum einen Riegel vorschieben“, betont SPD-Fraktionsgeschäftsführer Daniel Rinkert. Monteurs- und Leiharbeiterwohnungen gebe es beispielsweise „im Bahnhofsviertel, aber auch in der Nähe der Kraftwerke in Neurath und Frimmersdorf“, weiß Rinkert. Münster und Städte im Ruhrgebiet hätten bereits Schutzsatzungen beschlossen.

Laut Martina Suermann, Fraktionschefin von „Mein Grevenbroich“, befinden sich viele dieser Wohnungen „im Bahnhofsviertel, das sowieso eine schwierige Struktur hat“. Die Arbeiter würden auf beengtem Raum leben, „sie kommen für begrenzte Zeit und können nicht integriert werden“. Stellenweise seien „Gruppen von alleinstehenden Männern zu sehen. Die tun niemandem etwas, aber sie verunsichern manchen“, sagt Suermann.

Handlungsbedarf wird auch im Rathaus gesehen. Über das Stadtgebiet verteilt würden immer häufiger Ein- und Mehrfamilienhäuser „dem regulären Wohnungsmarkt durch Umwandlung in Einrichtungen zur kurzfristigen Vermietung entzogen“, erklärt Erster Beigeordneter Michael Heesch. Eine Folge: „Soziale Spannungen im Umfeld“ etwa aufgrund von Überbelegung der betroffenen Bleiben. „Es gibt immer wieder Beschwerden über Umnutzungen, wenn sie sich negativ durch Lärm, Dreck und Verwahrlosung auswirken“, berichtet Stadtsprecher Stefan Renner.

Zahlen, wie viele solche Monteurs- und Leiharbeiterwohnungen in Grevenbroich existieren, hat die Stadt nicht. Und bislang hat sie auch keine Handhabe, eine Zweckentfremdung zu stoppen. Das soll sich nun ändern. Eine Möglichkeit dazu bietet laut Heesch das Wohnungsaufsichtsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen; das ziele wohl vor allem auf Wohnungen ab, die auf Tourismusplattformen angeboten würden, sei aber durchaus auch auf das Problem im Grevenbroicher Stadtgebiet anwendbar.

Eine notwendige Voraussetzung für eine Satzung: Wohnraummangel. Nach Auffassung der Stadt lässt sich der mit Blick auf die Wohnraumbedarfsanalyse des Rhein-Kreises Neuss begründen. Danach fehlen bis zum Jahr 2030 im Stadtgebiet 1802 Wohnungen. Im Rathaus wird nun geprüft, ob dieser Mangel als Begründung ausreicht.

In der Satzung sollen Gebiete mit erhöhtem Wohnbedarf festgelegt werden, in denen Wohnraum nur mit Genehmigung zweckentfremdet werden darf. Dafür muss ein Antrag gestellt werden.

Werden dann Wohnungen ohne Genehmigung für Monteure oder Leiharbeiter genutzt, sollen die Hauseigentümer zunächst in einem Gespräch auf die Satzung und die Konsequenzen hingewiesen werden.

In einer zweiten Stufe sollen Sanktionen wegen der Ordnungswidrigkeit greifen: „Das Gesetz sieht die Möglichkeit vor, bei Verstößen Geldbußen in Höhe von bis zu 50.000 Euro zu verhängen“, erläutert Rathaussprecher Stephan Renner. Zudem sollen in der neuen Satzung Auflagen insbesondere finanzieller Art festgelegt werden, um aus zweckentfremdeten Räumen wieder Wohnraum zu schaffen.

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