Parken in Grevenbroich Stadt will Anhänger auf Parkplätzen verhindern

Elfgen · Sie sorgen an mehreren Stellen im Grevenbroicher Stadtgebiet für Ärger und Beschwerden: im öffentlichen Parkraum abgestellte Werbe-Anhänger, die für längere Zeit Parkraum blockieren. Immer wieder sind Anhänger – mit und ohne Werbeaufschriften – beispielsweise auf den Stellplätzen entlang der Deutsch-Ritter-Allee zu sehen.

 Gegen Werbeanhänger wie diesen will die Stadt vorgehen.

Gegen Werbeanhänger wie diesen will die Stadt vorgehen.

Foto: Dieter Staniek

Die Stadt will nun das Abstellen solcher Fahrzeuge dort unterbinden. Wie Technischer Beigeordneter Florian Herpel informiert, wird die Verwaltung prüfen, ob mit der Aufstellung von Schildern „Parken nur für Pkw“ Anhänger auf Parkflächen an der Deutsch-Ritter-Allee verbannt werden können. Nach Auskunft der Stadtverwaltung ist es sonst nämlich nur schwer möglich, zwischen Werbe-Anhängern, die beispielsweise auch zum Lastentransport genutzt werden können, und „den übrigen abgestellten Fahrzeugen rechtlich einen Unterschied zu machen“, erklärt Stadtsprecher Stephan Renner auf Anfrage unserer Redaktion.

Die Deutsch-Ritter-Allee ist aber nicht der einzige betroffene Ort, laut Stadt gibt „es viele Bürgerbeschwerden über diese Dauerparker“. Anfang des Jahres hatte es beispielsweise Kritik wegen mehreren Anhängern gegeben, die auf dem Park-and-Ride-Platz am Bahnhof in Gustorf standen und damit dauerhaft Stellplätze blockierten, die eigentlich für Bahnpendler vorgesehen sind.

Das Grevenbroicher Ordnungsamt kann bei abgestellten Anhängern im öffentlichen Raum übrigens erst mit Zeitverzögerung eingreifen. Bis zu 14 Tage darf ein zugelassener, korrekt abgestellter Anhänger auf einem Stellplatz bleiben. Erhält die Stadtverwaltung eine Information über einen lange Zeit an derselben Stelle abgestellten Anhänger, fahren Mitarbeiter hinaus, dokumentieren den Fall. Wird das Fahrzeug danach 14 Tage nicht bewegt, wird zunächst ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro erhoben. Wird der Anhänger auch dann nicht woanders geparkt, kann für den Halter ein sogenanntes Zwangsgeld von 250 Euro fällig werden.

(cso-)
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