Grevenbroich Stadt führt Wettbürosteuer im Januar ein

Grevenbroich · Einnahmen von 36.000 Euro erwartet. Politiker beklagen hohe Ansiedlungsdichte im Bahnhofsviertel.

Der Stadtrat hat sich jetzt für die Einführung einer Wettbürosteuer zum 1. Januar nächsten Jahres ausgesprochen. Kämmerin Monika Stirken-Hohmann erhofft sich davon jährliche Einnahmen von rund 36.000 Euro für den städtischen Haushalt. Andererseits soll mit der Steuer verhindert werden, dass sich weitere Wettbüros im Stadtgebiet ansiedeln.

Zurzeit gibt es fünf Wettbüros im Stadtgebiet, in denen Sport- und Pferdewetten mitverfolgt werden können. Deren Betreiber sollen künftig 200 Euro pro Monat zahlen - und zwar pro angefangene 20 Quadratmeter der für die Besucher bestimmten Räume. Grevenbroich orientiert sich dabei an anderen Kommunen: "Dieser Steuersatz wird von fast allen Gemeinden, die eine Wettbürosteuer eingeführt haben, seit Jahren erhoben", sagt Bürgermeister Klaus Krützen.

Mit der neuen Steuer verfolge die Stadt das Ziel, "das Glücksspiel in Grevenbroich einzudämmen, der Zunahme weiterer Wettbüros entgegenzuwirken und dadurch die Spielsucht zu bekämpfen", betont Krützen. Der Verwaltungschef zitiert in diesem Zusammenhang eine Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, nach der sich insbesondere Live-Sportwetten dem Suchtgefährdungspotenzial von Geldspielautomaten annähern.

Vor diesem Hintergrund wundert sich die Fraktion "Mein Grevenbroich" über die hohe Ansiedlungsdichte von Wettbüros an der Bahn- und Rheydter Straße in der Innenstadt. Sie sei nicht mit der Glücksspielverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu vereinbaren, beklagt Vorsitzende Martina Suermann. Danach darf eine Erlaubnis für die Ansiedlung eines Wettbüros nur dann erteilt werden, wenn das nächste Wettbüro mindestens 200 Meter Luftlinie entfernt liege.

Dieser Mindestabstand werde aber im Bahnhofsviertel nicht eingehalten, sagt Suermann: "Teilweise findet man Ansiedlungen in unmittelbarer Nachbarschaft." Per Anfrage hat sie die Stadtverwaltung um Erklärung gebeten, warum dennoch eine Genehmigung erteilt wurde.

(wilp)
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