Grevenbroich Stadt begrüßt Urteil zur U3-Betreuung

Grevenbroich · Ohne die 96 Tagespflege-Plätze könnte der Rechtsanspruch auf die Kita-Plätze nicht erfüllt werden.

 Birgit Schikora: Pflegeplätze sind fester Bestandteil des U3-Angebots.

Birgit Schikora: Pflegeplätze sind fester Bestandteil des U3-Angebots.

Foto: Reuter, Michael (mreu)

Zufrieden reagiert die Stadt auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster. Danach haben Eltern zwar jetzt Anspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab einem Jahr – die Stadt kann sie aber auch auf einen Platz bei Tagespflegeeltern statt auf einen Kita-Platz verweisen. "Wir sehen uns bestätigt", erklärt dazu Jugendfachbereichsleiterin Birgit Schikora.

Vor einem Monat hatte das Verwaltungsgericht Köln geurteilt, dass Eltern selbst entscheiden könnten, ob ihr Kind eine Tagesstätte besucht oder von Tageseltern gepflegt wird. "Da gab's eine Schrecksekunde, wurde in vielen Kommunen die Luft angehalten" so Schikora. Das OVG hat nun die Eilverfügung des Gerichts in Köln aufgehoben.

Sonst hätten der Stadt Probleme gedroht. Die Tagespflegeplätze sind "ein fester Bestandteil der Planung de U3-Angebots", so Schikora. Dafür sind die 96 Tagespflegeplätze neben 282 U3-Plätzen in Kitas wichtig – da die Stadt mit allen Angeboten nur eine Versorgungsquote von 29 Prozent erreicht. Die angestrebte 32-Prozent-Marke wird erst 2014 mit 424 Plätzen erreicht – darunter ein Viertel (108) in Tagespflege.

Schikora erklärt, dass "wir praktisch immer ein Angebot finden, mit dem die Eltern zufrieden sind." Zudem lege die Stadt Wert auf hohe Qualifikation der Tageseltern: 25 der 40 Tagesmütter hätten eine 160-stündige, zwölf eine 80-stündige Qualifikation absolviert, die übrigen drei "haben eine langjährige Erfahrung inder Betreuung".

(NGZ)
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