Grevenbroich Sieben Jahre Haft für den Hammermörder

Grevenbroich · Er war im November 2010 der "Hammermörder": Ahmed K. hatte in einem Mehrfamilienhaus in Grevenbroich seine Ex-Frau mit zwölf Messerstichen und mehreren Hammerschlägen auf den Kopf getötet.

In erster Instanz hatte ihn das Landgericht Mönchengladbach zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Diese Entscheidung hatte der Bundesgerichtshof jedoch anschließend aufgehoben. Jetzt wurde der Fall neu aufgerollt. Eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts verurteilte den Grevenbroicher am Donnerstag zu sieben Jahren Haft.

"Damit haben wir unser Ziel erreicht", zog Verteidiger Gerd Meister im Anschluss ein Fazit. Der Neusser Rechtsanwalt hatte bereits im ersten Verfahren im vergangenen Jahr eine Strafe deutlich unter neuneinhalb Jahren beantragt, die letztlich vom Gericht verhängt worden waren.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte diese Entscheidung der Gladbacher Richter nach der Revision des Angeklagten gekippt. Begründung: Ahmed K. habe die Tat im Affekt begangen, dies sei in der Urteilsbegründung nicht ausreichend berücksichtigt worden. "Ganz konkret hat der Bundesgerichtshof kritisiert, dass die Richter in Mönchengladbach die brutale Tatausführung strafschärfend gewertet hatten, obwohl er die Tötung im Affekt und deshalb im Zustand verminderter Schuldfähigkeit begangen hatte", so Meister.

Die jetzt bei der Neuauflage zuständigen Richter folgten entsprechend auch der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofes und der Verteidigung. Während die Staatsanwaltschaft erneut neuneinhalb Jahre Haft beantragte, beließen es die Richter bei sieben Jahren wegen Totschlags. Zuvor hatte Ahmed K. erneut gestanden, seine Ex-Frau in ihrer Wohnung am Berger Busch getötet zu haben.

Letztlich habe er am Tattag die Nerven verloren, weil ihm das Liebesverhältnis seiner Ex-Frau zu einem jüngeren Mann ein Dorn im Auge gewesen sei. Auch zur Tatzeit war der Liebhaber des Opfers in der Wohnung, von der Tat selbst hatte der 23-Jährige allerdings nichts mitbekommen. "Der Angeklagte hatte seine Frau hinter verschlossener Tür getötet", so der Richter.

Als er das Blutbad gesehen hatte, flüchtete der Liebhaber aus Angst aus der Wohnung. Die herbei gerufene Polizei fand Ahmed K. kniend und weinend neben dem Opfer — er wurde noch am Tatort festgenommen. Während die Verteidigung mit dem Urteil zufrieden ist, kann die Staatsanwaltschaft dagegen erneut Revision einlegen.

(top/jco)
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