Grevenbroich Seifenkisten starten in Neuenhausen zum Rennen

Grevenbroich · Die Willibrordusstraße wird am Sonntag zum Teil für das Event der St.-Sebastianus-Schützenbruderschaft gesperrt.

Die Willibrordusstraße in Neuenhausen wird am Sonntag zur Rennstrecke: Im Rahmen der Ferienaktion "Sommerspaß 2013" richtet die St.-Sebastianus Schützenbruderschaft Neuenhausen wieder das Seifenkisten-Rennen aus. Dabei hoffen die Veranstalter, dass es nicht ganz so heiß wird wie im vergangenen Jahr, als das Rennen zu einer regelrechten Hitzeschlacht wurde und Rennfahrern und Helfern viel abverlangte. Die Vorbereitungen für das Event ab 10 Uhr bis zur Siegerehrung etwa um 17.30 Uhr laufen auf Hochtouren. Von zehn bis 14 Uhr können die Kinder zwischen acht und 14 Jahren die Strecke auf Zeit befahren – je nach Teilnehmerzahl ein oder mehre Male. Gestartet wird in zwei Klassen, die Zuteilung in eine der Klassen erfolgt nach Körpergröße. Die Renner werden gestellt – und natürlich wird dabei ebenso auf Sicherheit geachtet wie auf der Rennstrecke: Die Seifenkisten entsprechen den Sicherheitsstandards des "Deutschen Seifenkisten Derby's".

Je nach Altersklassenzuteilung entscheidet das Los, in welcher der Seifenkiste die Kinder starten dürfen. Auch die Integralhelme stellen die Veranstalter bereit – eigene sind erlaubt, allerdings keine Fahrradhelme. Die jeweils acht besten Fahrer treten ab 14.30 Uhr in ihren Klassen an und fahren den Sieger aus. Jeder Teilnehmer erhält eine Urkunde und einen Preis. Die besten drei Kinder jeder Altersklasse erhalten einen Pokal und einen Preis.

Am Rande der Rennstrecke wird – nicht nur für hungrige Rennfahrer – fürs leibliche Wohl gesorgt: mit gekühlten Getränke, einem Kuchenbuffet und Spezialitäten vom Grill. In diesem Zusammenhang weisen die Schützen darauf hin, dass Kuchenspenden willkommen sind.

Anwohner der Willibrordusstraße, im Bereich Ecke Buchenweg bis Ecke Sauerbruchstraße, müssen sich am Sonntag auf Verkehrsbeeinträchtigungen einstellen – auf eine Vollsperrung und auf absolutes Halteverbot. Auch die Zu- und Abfahrt an den Grundstücken ist nicht möglich. Lediglich Rettungsfahrzeugen ist die Weiterfahrt gestattet.

(NGZ)
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