Schützenhaus in Neuenhausen Schützenhaus-Streit in nächster Runde

Schützenhaus in Neuenhausen · Der seit fast acht Jahren währende Rechtsstreit um die Nutzung des Schützenhauses in Neuenhausen wird an verschiedenen juristischen Fronten geführt. Die nächste Runde wird vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster ausgetragen, wobei diesmal nicht die St. Sebastianus-Schützenbruderschaft, sondern Bürgermeister Axel Prümm für die Stadt als Beklagter fungiert.

Das OVG Münster hat jetzt der Berufung der Klage führenden Anwohner gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom Mai 2003 stattgegeben. Nun wird in Münster neu verhandelt. Darin war dem Bürgermeister - damals Theo Hoer - unter anderem auferlegt worden, der Bruderschaft die Nutzung der Schützenhalle durch andere Organisatoren zu untersagen und zwar "für Veranstaltungen, die nicht kirchlichen, kulturellen, sozialen, gesundheitlichen und sportlichen" Zwecken im Sinne der Baunutzungsverordnung dienen.

Just diese Begriffe erschienen dem Grevenbroicher Rechtsanwalt Michael J. Zimmermann als allzu vage. "Das Urteil hätte nie und nimmer eine Vollstreckung zugelassen, denn was für den einen Ausdruck von Kultur sein mag, ist für den anderen geringschätziges Amüsement", sagt Zimmermann. Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht ging namens seiner Mandanten in die Berufung - und erhielt Recht. In seinem Beschluss, die Berufung zuzulassen, folgt das OVG Münster Zimmermanns Argumentation. Wörtlich heißt es, dass die Kläger "mit ihren Darstellungen ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung geweckt" hätten.

Dem OVG zufolge "sprechen erhebliche Gründe dafür", dass die 2003 dem Grevenbroicher Bürgermeister aufgegebenen Verpflichtungen "möglicherweise zu unbestimmt sind und die Entscheidung einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht standhalten wird." Michael J. Zimmermann kündigte jetzt an, dem OVG binnen vier Wochen die ausführliche Begründung für die Berufung vorzulegen. Er rechnet damit, dass dessen Entscheidung abschließend sein wird, "sofern nicht noch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das letzte Wort wird reden müssen". Optimistisch stimmt den Juristen nicht nur die Begründung für die Zulassung der Berufung: Zimmermann verweist darauf, dass die von ihm vertretenen Anwohner nicht eine einzige Niederlage vor Gericht erlitten haben. Seine Prognose für die "zukünftigen Ergebnisse, die verwaltungsrechtlich schon jetzt absehbar sind: Die Stadt und der beigeladene Schützenverein werden auch vor dem Oberverwaltungsgericht unterliegen."

Zum juristischen Teil der Auseinandersetzung mochte sich Bürgermeister Axel Prümm Mittwoch noch nicht äußern, da ihm der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts noch nicht vorliegt. "Schon viele Wochen her" sei es inzwischen, dass er "auch der Klägerseite und ihrem Anwalt" ein Gespräch angeboten habe, um auszuloten, inwieweit sich der Dauerkonflikt womöglich doch schlichten lassen könnte. Prümm bedauert, dass es seitens der Kläger wie auch von Rechtsanwalt Zimmermann während dieser Zeit "keine Rückantwort" gegeben habe. "Ich stehe auch weiterhin gern zur Verfügung", meinte der Bürgermeister, wohl wissend, dass ihm als Beklagtem kein übermäßig großer Spielraum für die eigentlich angestrebte Moderatorenrolle bleibt. S.M.

(NGZ)
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