Grevenbroich RWE-Skandal: Staatsanwalt ermittelt in 15 Fällen

Grevenbroich · Der mutmaßliche Korruptionsskandal bei RWE Power in Grevenbroich zieht offenbar immer weitere Kreise. Inzwischen spricht die Staatsanwaltschaft Essen von 15 Personen, die im Mittelpunkt der Ermittlungen stehen. Es geht um Untreue, Bestechung und Bestechlichkeit.

"Wir warten auf einen Prüfungsbericht einer Firma, die an den Unregelmäßigkeiten beteiligt gewesen sein soll", so Wilhelm Kassenböhmer, Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Anfrage der NGZ. Bei diesem Unternehmen handelt es sich um eine Firma mit Sitz in Duisburg, Düsseldorf und Krefeld. Laut eigener Homepage ist die Gruppe in der Vergangenheit in verschiedenster Art und Weise für RWE Power tätig geworden. Unter anderem verfügt die Firma über ein "Strahl- und Beschichtungswerk", außerdem führt das Unternehmen auch Brandschutz- und Malerarbeiten durch.

"Die Firma hat in dem Fall Selbstanzeige erstattet und eigene Untersuchungen vorgenommen", so Kassenböhmer, "das schriftliche Ergebnis dieser Untersuchungen soll bis Ende der Woche vorliegen." Zuvor hatte bereits RWE umfangreiche Aktenordner an die Ermittler übergeben. Sobald alle Unterlagen vorliegen, beginnt die eigentliche Arbeit der Staatsanwaltschaft Essen. Wer konkret welche Schuld auf sich geladen haben soll oder wer möglicherweise auch nur eine Randfigur in dem mutmaßlichen Korruptionsskandal sein könnte, soll sich in den nächsten Wochen herausstellen.

Zu den 15 Personen, die im Mittelpunkt der Ermittlungen stehen, gehört laut Kassenböhmer auch ein CDU-Ratsmitglied, das mittlerweile seine politischen Ämter hat ruhen lassen. Neben ihm sollen etliche weitere RWE-Mitarbeiter unter den Tatverdächtigen sein. Ihnen wird vorgeworfen, Aufträge gezielt an die beteiligte Firma vergeben zu haben. Ob es im Gegenzug "Geschenke", Sachleistungen oder auch Geld gab, ist noch unklar.

Mit einem Abschluss des Verfahrens dürfte frühestens Ende des Jahres, wenn nicht gar erst 2014 zu rechnen sein. Die Hauptbeschuldigten müssen mit Anklagen rechnen, in anderen Fällen könnte das Verfahren auch gegen eine Geldbuße eingestellt werden. In drei Wochen will die Staatsanwaltschaft entscheiden, gegen wen sich konkret ein Anfangsverdacht ergibt.

(mape)
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