Grevenbroich RWE Power und VTG verkaufen 1800 Wohnungen

Grevenbroich · RWE Power und die Vermögens- und Treuhandgesellschaft der IG Bergbau und Energie (VTG) haben ihre Beteiligungen an der Wohnungsbaugesellschaft für das Rheinische Revier (WBG) und der GSG Wohnungsbau Braunkohle GmbH verkauft. Neuer Eigentümer ist die Vivawest GmbH mit Sitz in Gelsenkirchen.

"Wir wollen uns noch stärker auf unser Kerngeschäft konzentrieren", sagt RWE Power-Personalvorstand Erwin Winkel: "In Vivawest haben wir einen neuen Eigentümer gefunden, der unserer sozialen Verantwortung im Revier gerecht wird."

Die WBG wurde 1920, die GSG 1949 gegründet, um RWE-Mitarbeitern und Umsiedlern aus den Braunkohleabbaugebieten vergünstigten Wohnraum zu bieten. Ihnen gehören rund 1800 Mietwohnungen im Städtedreieck Köln-Aachen-Grevenbroich. In Grevenbroich halten die beiden Gesellschaften insgesamt 123 Wohnungen bereit, in Jüchen sind es 39 und eine Sparkassen-Filiale. Im Jahr 2015 wurden rund 5,8 Millionen Euro in Instandhaltung und Modernisierung investiert.

"Für unsere Mieter ändert sich nichts", sagt Marion Sett, Geschäftsführerin von WBG und GSG: "Die Mietverhältnisse sind von dem Eigentümerwechsel absolut unberührt, auch der gute Kundenservice bleibt erhalten." Vivawest bewirtschaftet mehr als 120.000 Wohnungen an Rhein und Ruhr und zählt damit zu den führenden Wohnungsanbietern in Nordrhein-Westfalen. Eigentümer der Gesellschaft ist die RAG-Stiftung, VTG, der Evonik-Pensionstreuhand e.V. und die RAG Aktiengesellschaft.

"Wir freuen uns, dass wir unser Portfolio von 13.000 Wohnungen in Köln und entlang der Rheinschiene mit den 1800 Mietwohnungen der WGB und GSG ergänzen können", sagt Vivawest-Geschäftsführerin Claudia Goldenbeld. Die Transaktion steht noch unter dem Vorbehalt, dass das in der WBG gebundene Bergmannssiedlungsvermögen abgelöst wird. Dahinter steht ein Treuhandvermögen, das nach dem Ersten Weltkrieg durch eine Kohleabgabe zum Bau von Bergarbeiterwohnungen entstanden und im Gesetz über Bergmannssiedlungen geregelt ist. Die WBG soll den Bindungen dieses Gesetzes nicht länger unterliegen. Die dafür notwendige Gesetzesänderung wird vorbereitet. Zudem steht die Transaktion unter Vorbehalt der Zustimmung der Kartellbehörde.

(NGZ)
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