Im Kraftwerk Frimmersdorf RWE darf Schlamm verbrennen

Im Kraftwerk Frimmersdorf · In den Frimmersdorfer Kraftwerksblöcken "Paula" und "Quelle" darf unbefristet Papierschlamm mitverbrannt werden. Diese Genehmigung erteilte jetzt die Bezirksregierung. Allerdings mit einigen Auflagen. Wie es in dem Genehmigungsbescheid aus Düsseldorf heißt, darf RWE Power - wie beantragt - je Block maximal 15 Tonnen Papierschlamm in der Stunde mitverbrennen. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat eine unbefristete Papierschlamm-Mitverbrennung im Kraftwerk Frimmersdorf genehmigt. Täglich dürfen per Förderband (Foto) maximal 30 Tonnen in den Blöcken "Paula" und "Quelle" zusätzlich zur Braunkohle verfeuert werden. NGZ-Foto: H. Jazyk

In den Frimmersdorfer Kraftwerksblöcken "Paula" und "Quelle" darf unbefristet Papierschlamm mitverbrannt werden. Diese Genehmigung erteilte jetzt die Bezirksregierung. Allerdings mit einigen Auflagen. Wie es in dem Genehmigungsbescheid aus Düsseldorf heißt, darf RWE Power - wie beantragt - je Block maximal 15 Tonnen Papierschlamm in der Stunde mitverbrennen. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat eine unbefristete Papierschlamm-Mitverbrennung im Kraftwerk Frimmersdorf genehmigt. Täglich dürfen per Förderband (Foto) maximal 30 Tonnen in den Blöcken "Paula" und "Quelle" zusätzlich zur Braunkohle verfeuert werden. NGZ-Foto: H. Jazyk

Das entspricht einem Anteil von jeweils zwei Prozent der Feuerungs-Wärmeleistung der beiden Dampfkessel. Festgeschrieben wurde zudem, welche Stoffe der Frimmersdorfer Anlage zugeführt werden dürfen: Abfälle aus der Herstellung und Verarbeitung von Zellstoff, Papier, Karton und Pappe, eine Mischung aus De-inking- und Faserschlämmen sowie Faserabfälle, Faser-, Füller- und Überzugsschlämme aus mechanischer Abtrennung.

Den von RWE Power für die Papierschlamm-Mitverbrennung beantragten Ausnahme-Genehmigungen stimmt die Bezirksregierung zum Teil zu. Einerseits befreit sie den Konzern wunschgemäß von kontinuierlichen Messungen von Gesamtkohlenstoff sowie gasförmigen anorganischen Chlor- (HCI) und Fluorverbindungen (HF). Andererseits genehmigt sie ihm eine Abweichung vom Bundesimissionsschutzgesetz: Im ersten Jahr des Dauerbetriebs müssen zwei Mal an drei aufeinander folgenden Tagen Einzelmessungen vorgenommen werden (anstatt alle zwei Monate mindestens an einem Tag).

Dem RWE-Antrag auf den Verzicht von regelmäßigen Quecksilber-Messungen stimmt die Bezirksregierung jedoch nicht zu. In der Begründung ihrer Genehmigung kommt die Bezirksregierung zu dem Ergebnis, dass insbesondere die vom NRW-Umweltministerium geforderte Stoffflussanalyse die "Schadlosigkeit des Vorhabens" nachgewiesen habe. Der Genehmigungsbescheid kann mitsamt den dazu gehörenden Unterlagen bis zum 22. Januar entweder im Rathaus oder bei der Bezirksregierung eingesehen werden.

Danach kann gegen den Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Bürgermeister Theo Hoer hatte bereits im vergangenen Jahr erklärt, dass von Seiten der Stadt Grevenbroich keine Bedenken gegen eine Mitverbrennung von Papierschlamm im Kraftwerk Frimmersdorf bestünden. Er knüpfte diese Aussage jedoch an einige Bedingungen, die zum Teil in der jetzt vorliegenden Genehmigung erfüllt wurden - zum Beispiel die Beschränkung des Papierschlamm-Einsatzes auf 30 Tonnen pro Stunde, die Festschreibung der Anfahrtsrouten außerhalb der Ortsdurchfahrten, Emissionsmessungen und die Untersuchung der Papierschlämme.

Nicht berücksichtigt wurden die von der Stadt gewünschte befristete Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung und die geforderte Verpflichtung von RWE Power, neben Papierschlamm dauerhaft keine weiteren Stoffe im Kraftwerk Frimmersdorf mitverbrennen zu dürfen.

(NGZ)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort